Über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters Harren & Partner MS Palatin wurde am Amtsgericht Delmenhorst das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 12 IN 56/15). Anleger müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.
Die Krise der Handelsschifffahrt schlägt sich aktuell offenbar bei den Harren & Partner Schiffsfonds nieder. Nachdem schon Ende Februar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Palencia eröffnet worden war, steht nun die Gesellschaft der MS Palatin vor der Pleite. Für die Anleger bedeutet dies in beiden Fällen das Gleiche: Sie müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Möglicherweise werden sie auch aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Allerdings sind die Anleger in dieser schwierigen Situation auch nicht schutzlos gestellt. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. „Häufig ergibt sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ein Ansatzpunkt, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Cäsar-Preller. Denn: Im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. So zählt bei Schiffsfonds neben den meist langen Laufzeiten und der erschwerten Handelbarkeit der Anteile vor allem die Gefahr, das eingesetzte Geld komplett zu verlieren zu diesen Risiken. „Die Erfahrung zeigt, dass die Anleger häufig über diese Risiken im Unklaren gelassen wurden. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden die Anteile auch an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt, die eigentlich etwas für das Alter auf die hohe Kante legen wollten“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Nicht nur die Risiken, sondern auch die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, seien häufig verschwiegen wurden. Cäsar-Preller: „Aber diese sog. Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des BGH zwingend offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, ist das ebenfalls ein Grund, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“ Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Forderungen geltend zu machen.
Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Harren & Partner MS Palatin". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.05.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen