Die Frankreich-Fonds der kriselnden Wölbern-Gruppe gelten als ausgesprochen brisant. Betroffene drohen mit ihrem Privatvermögen aus allen Verbindlichkeiten zu haften. Deshalb raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Betroffenen, den Ausstieg aus dem nicht gefährdenden Investment zu erzwingen.
Das Hildesheimer Landgericht hat entschieden. Die städtische Sparkasse muss zahlen. Der Kunde bekommt alles, was er aus seinem vermittelten Investment in die S.C.I. Erste IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich gezahlt hat, zurück und gleichzeitig, ganz wichtig muss die Sparkasse ihn von allen zukünftigen Forderungen freistellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landgericht gab den Anträgen vollumfänglich, unbedingt statt. Es begründete die Schadensersatzansprüche aus dem unterlassenen Hinweis auf die erheblichen Zuwendungen, die die Hildesheimer Sparkasse aus der Vermittlung der inkriminierten Frankreich-Beteiligung gezogen hat. Und konstatierte, dass die Sparkasse den zweifelhaften Fonds aus dem eigenen Provisionsinteresse unreflektiert vermittelt hat.
"Das ist," meint der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, "eine erfreuliche Bestätigung unserer Rechtsmeinung. Das Gericht hat die klare Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent umgesetzt und die Sparkasse verurteilt."
Die Betroffenen sind saniert. Sie müssen nicht mehr fürchten, aus ganz anderen Verpflichtungen des Fonds mit dem Privatvermögen in Anspruch genommen zu werden. Denn das liegt in der Natur der französischen Societe Civile Immobilaire. "Das ist," erklärt der Rechtsanwalt Hensel, "faktisch eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der ganz hässlichen Rechtsfolge, dass Gesellschafter mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften."
Das ist das sprichwörtliche Fass ohne Boden. Gerade angesichts der maroden wirtschaftlichen Frankreich-Fonds durch die Veruntreuungen des ehemaligen Wölbern Chefs Schulte. "Das Geld," meint Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "ist weg". Und das fehlt den Fonds.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig.
gröpköp
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