Die Zinsen befinden sich auch im Jahr 2015 immer noch auf sehr niedrigem Niveau. Das macht die Aufnahme eines Kredits für die Verbraucher interessant. Ältere, zu höheren Zinssätzen abgeschlossene Darlehen, können in vielen Fällen widerrufen werden.
,,Mit dem Jahreswechsel ist die Möglichkeit, den Kredit zu widerrufen nicht verjährt. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist nach wie vor entscheidend, ob der Verbraucher ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Erst wenn das geschehen ist, läuft die Widerrufsfrist", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
In vielen Fällen haben die kreditgebenden Banken eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet. Der Fehler steckt dabei oft im Detail. Denn wenn die verwendete Widerrufsbelehrung auch nur geringfügig von der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung abweicht, ist sie nicht ordnungsgemäß und die Widerrufsfrist wurde nicht in Gang gesetzt. Dann kann auch Jahre nach Vertragsabschluss der Kredit noch widerrufen werden.
Der Vorteil für den Verbraucher: Er muss bei einem erfolgreichen Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, kann umschulden und dann von den niedrigen Zinsen profitieren. ,,Je nach Höhe des Kredits kann auf diese Weise schnell eine nennenswerte Summe gespart werden. Zum Beispiel bei einem Immobilienkredit", so der Fachanwalt. Das gilt natürlich nur, solange die Zinsen auf einem so niedrigen Niveau bleiben wie aktuell. Auch wenn derzeit nichts darauf hindeutet, dass die Zinsen wieder steigen werden, sollte mit dem Kredit-Widerruf nicht mehr allzu lange gewartet werden. ,,Die Lage kann sich schnell wieder ändern. Das ist von vielen Faktoren abhängig, die nicht vorhersehbar sind. Steigen die Zinsen wieder, lohnt sich der viel zitierte Widerrufsjoker nicht mehr und die Chance, auf einen Schlag viel Geld zu sparen, ist vertan", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Auch wenn der Kredit bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, kann diese bei einem erfolgreichen Widerruf zurückverlangt werden.
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.
Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig.
cp
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