Mittwoch, Januar 21, 2015

Schweizerische Nationalbank hebt Mindestkurs des Schweizer Franken überraschend auf.

Nachdem die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Franken mit Euro-Käufen 3 Jahre lang künstlich schwach auf einem Mindestkurs von 1,20 EUR hielt, kam am 15. Januar 2015 vollkommen überraschend nun eine Kehrtwende. ,,Die SNB hat mit einer weitsichtigen Entscheidung nun den Mindestkurs des Schweizer Franken aufgehoben.

Die Entscheidung war leider ohne Vorwarnung gekommen und hat viele Anleger wie ein Blitz getroffen. Auch die Folgen für die Schweizer Wirtschaft, Finanzmärkte und die Eurozone sind noch nicht abschätzbar.", meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Was ist eigentlich passiert?

Seit 2011 kaufte die SNB an Devisenmärkten immer wieder Euro ein, wenn der Euro unter einen Kurs von 1,20 EUR gefallen war, also stärker als der Franken. Man wollte so den Schweizer Franken künstlich schwächer halten. ,,Diese Politik wurde nun Knall auf Fall aufgegeben und es wird künftig kein Mindestkurs für den Schweizer Franken mehr geben.", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Es wird also in Zukunft keine Euro-Käufe mehr geben.

Sofort nach Bekanntgabe der Entscheidung sprang der Kurs des Franken in die Höhe, zwischenzeitlich war ein Euro bereits für 0,85 Franken zu bekommen. Später am Tag fing sich der Kurs aber wieder und so kostete ein Euro knapp über einen Franken.

Die SNB setzte aber noch weitere Entscheidungen um: Der Strafzins für hohe Guthaben auf Girokonten, welcher berechnet wird, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird, wurde von 0,25 % auf nunmehr 0,75 % erhöht, wobei sich die SNB gleichzeitig auch den Ankauf ausländischer Währungen vorbehält.

Welche Auswirkungen erwartet die Schweizer Wirtschaft?

,,Auswirkungen einer Aufhebung des Franken-Mindestkurses bekommen voraussichtlich die Schweizer Exportwirtschaft und der Tourismus zu spüren. Aber auch Menschen innerhalb der EU werden betroffen sein.", so Cäsar-Preller.

Für vorgenannte Wirtschaftsbereiche stellt eine starke Währung nämlich eine erhebliche Belastung dar. Schweizer Exporte werden u. a. nach Deutschland, die USA, Frankreich, Italien und weitere Euro-Länder ausgeliefert und ein starker Franken schwächt voraussichtlich die Wettbewerbsfähigkeit, weil sich eine Ausfuhr von Waren verteuert. Erheblich mehr müssen Urlauber aus Euro-Währungs-Ländern für Reisen in die Schweiz zahlen, was zu einem großen Problem werden könnte, weil bereits im vergangenen Jahr ein Rückgang von Übernachtungen von Gästen aus Europa zu verzeichnen war. Eine Entspannung wird somit ohne einen garantierten Mindestkurs des Franken auch hier nicht zu erwarten sein.

Geringere Gewinnsteuern könnten auch den Schweizer Staat belasten und es könnten wegen vorgenannter Wirtschaftseinflüsse auch Arbeitsplätze stark gefährdet sein, womit der Staat auch mit steigenden Sozialausgaben und geringeren Einnahmen aus Einkommenssteuern zu kämpfen hätte. Schweizer Verbraucher können aber von einem starken Franken profitieren, Waren können aus dem Euro-Raum nämlich günstiger eingeführt werden und Verbraucher können so von niedrigeren Preisen profitieren. Auch könnte so der bereits sehr beliebte ,,Shoppingtourismus" in grenznahen Regionen, wie beispielsweise Baden-Württemberg, weiter zunehmen.

Welche Folgen sind für Eurozone, EU und Anleger zu erwarten?

,,Einzelhändler in grenznahen Regionen können voraussichtlich ebenso profitieren wie auch die Exportwirtschaft in Euro-Ländern, weil ihre Waren von Schweizer Verbrauchern billiger gekauft werden können. Auch könnten sich positive Auswirkungen für Tourismusbereiche ergeben, weil Reisen in Euro-Länder für Schweizer Urlauber wegen geringerer Kosten attraktiver sein könnten.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Problematisch wird die Entscheidung der SNB, den Mindestkurs des Franken aufzuheben, für den Finanzsektor:
Viele Verbraucher in Osteuropa haben wegen niedriger Zinsen Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Nun werden sich möglicherweise die Tilgungsraten erheblich verteuern und eine Rückzahlung von Krediten könnte für viele Menschen ein Problem werden.

,,Auch Anleger müssen mit massiven Verlusten rechnen.", warnt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. ,,Viele Anleger, Finanzmanager und Devisenhändler werden betroffen sein."

Allein die Deutsche Bank machte Berichten zufolge beispielsweise Verluste in Höhe von 150 Millionen EUR und viele weitere Banken haben Unmengen Geld im mehrstelligen Millionenbereich verloren. Bisher wohl größter Verlierer im Zuge der SNB-Entscheidung ist wohl FXCM, ein US-Onlinebroker für Kleinanleger, welcher mit einem Notkredit in Höhe von 300 Millionen $ gerettet werden musste, als die Aktie um mehr als 70 % nach unten schnellte. ,,Auch viele Anleger haben so immense Verluste hinnehmen müssen.", so Cäsar-Preller. Einige Anleger haben sogar Verluste erlitten, welche ihr Eigenkapital überstiegen, was für einige sogar existenzbedrohend sein könnte.

Die Begründung für den Kurswechsel der SNB, dass die Abkehr vom Mindestkurs nötig gewesen sei, um trotz des niedrigen Euro-Kurses auch langfristig die Kontrolle über die Geldpolitik behalten zu können und der Mindestkurs nur eine temporäre Ausnahme gewesen sei, wird Anleger, welche große Summen Geld verloren haben, nicht trösten können. Sie stehen jetzt vor einem ,,Scherbenhaufen" ihrer Investitionen. Es bleibt abzuwarten, welche Überraschungen die Entscheidung der Nationalbank zukünftig noch bringt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Die aktuelle  BSZ e.V. Information:
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller berät Verbraucher bereits seit 15 Jahren auch am Sprechstundenstandort Morcote, in der Nähe von Lugano, in der Schweiz.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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