Die weitaus meisten Presseartikel behandeln den Währungscrash Euro-Schweizer Franken bislang vor allem unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und betriebswirtschaftlichen Problemen u.a. für die von der Aufwertung des Schweizer Franken betroffene Schweizer Wirtschaft.
Teilweise werden auch die Probleme großer institutioneller Marktteilnehmer wie Banken und Hedgefonds thematisiert, die auf Millionenverlusten sitzen und sich mitunter dem Insolvenzgespenst gegenüber sehen.
Ebenso lesen sich die Probleme vieler, häufig kleinerer FX-Broker, die aufgrund der Besonderheiten des FX-Handels gewissermaßen die zum Teil horrenden Verluste ihrer Kunden vorstrecken und jetzt selbst teilweise existenzbedrohende Millionenverluste in ihrer Bilanz haben.
Währungscrash in Form eines ,,Schwarzen Schwans" nach Taleb
Vergleichsweise selten finden sich dagegen Medienberichte über die vielen Privatanleger, die in der Regel mit Summen von wenigen Tausend Euro bis hin zu mehreren Hunderttausend Euro in eigener Regie, unter Mandatierung eines Vermögensverwalters oder in Nachahmung von in einschlägigen Börsenbriefen vorgestellten Musterdepots eine ,,Euro-Schweizer Franken-Strategie gefahren" haben.
Deren Eigenkapital ist nach den Ereignissen des letzten Donnerstag, der ja in der Börsensprache die Gestalt des sprichwörtlichen ,,Schwarzen Schwans" nach dem US-Wissenschaftler und Publizisten Nassim Nicholas Taleb besitzt, in der Regel aufgebraucht.
Und - noch viel dramatischer - sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf, die die Kunden in kürzester Zeit ausgleichen sollen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner: ,,Die wirtschaftlichen Folgen sind für den Betroffenen in vielen Fällen schlicht existenzbedrohend. Wir haben hier viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich eine Einlage von ca. EUR 10.000,-- in ein Minus von ca. EUR 70.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. EUR 15.000,-- in ein Minus von ca. EUR 135.000,-- abgestürzt, in einem anderen Beispiel haben sich ca. EUR 85.000,-- Eigenkapital in über EUR 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen.
Die Anfragenden sind schlicht fertig, verzweifelt.
Viele Broker haben bereits begonnen, die Leistung von Nachschüssen geltend zu machen, und haben teilweise nur ganz kurze Fristen von wenigen Tagen zur Erfüllung ihrer Forderungen gesetzt. Teilweise wird Kunden auch aggressiv mit der Beauftragung von Inkasso-Unternehmen gedroht. Die meisten Personen können die Forderungen aber wirtschaftlich überhaupt nicht stemmen.
Allerdings haben einige Broker aber auch bereits ausdrücklich angekündigt, auf die Erfüllung der Nachschusspflichten verzichten zu wollen."
Anleger sollten nicht auf die erste Broker-Anforderung hin Nachschüsse leisten
Rechtsanwalt Kurdum weiter: ,,Inwieweit Broker letztlich auf der Zahlung von Nachschusspflichten beharren werden, bleibt abzuwarten. Die Broker werden sich auch nicht zuletzt aus allgemeinen geschäftspolitischen Gründen überlegen müssen, ob dies ein für ihre Firma sinnvoller Schritt ist. Zugleich dürften sie ihre Verträge noch mal intern abklopfen, ob ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden auch in diesem extremen Einzelfall des Währungscrashs der letzten Woche rechtlich wasserdicht sind."
Rechtsanwalt Kurdum: ,,Wir haben uns bereits einige Verträge unterschiedlicher (FX-)Broker wie z.B. der Saxobank angesehen und haben Zweifel, ob die betreffenden Klauseln der Banken und auch das Verhalten gerade der Saxobank bei der Kursfeststellung in den Stunden nach dem Währungscrash in diesem Fall gerichtsfest sind. Wir möchten in jedem Fall allen betroffenen Anlegern Mut zusprechen. Ob sie nun in eigener Verantwortung gehandelt haben, ob sie Musterdepots von Börsenbriefen nachgehandelt haben, ob sie ihr Geld durch Vermögensverwalter mit einer Währungsstrategie haben handeln lassen, sie alle sollten nun keinesfalls den - soweit geschehen - Aufforderungen der jeweiligen Broker zum Ausgleich ihrer Konten nachkommen.
Sie sollten vielmehr entweder selbst die Broker dazu bewegen, auf den Kontoausgleich zu verzichten, oder aber professionelle Beratung bzw. Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die sich vor allem auch mit den Besonderheiten des Börsengeschäfts und vor allem des Forex-Tradings auskennt."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Börsenbriefe und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Die aktuelle BSZ e.V. Information:
Rechtsanwalt Kurdum ist gelernter Bankkaufmann, durch die DVFA zertifizierter Finanzanalyst sowie Rechtsanwalt und Partner in einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei auf dem Berliner Kurfürstendamm. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit ist er ,,Börsianer" und hat in der Vergangenheit viele Jahre als Analyst und Portfolioverwalter für verschiedene Berliner und Münchner Vermögensverwaltungen - teilweise im Forex-Bereich - gearbeitet. Er kennt daher die Finanzbranche aus eigener Tätigkeit, insbesondere auch die Besonderheiten des Währungshandels und der auf diesem Gebiet tätigen Broker und Vermögensverwalter.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian-Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd
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