Anklage im S&K-Skandal: Nach fast zweijähriger Ermittlungszeit hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nun Anklage gegen die sieben mutmaßlichen Hauptverantwortlichen in dem Anlageskandal erhoben. Die Anklageschrift umfasst 3150 Seiten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Die Anklage richtet sich gegen die beiden S&K-Gründer sowie fünf weitere Hauptbeschuldigte. Ihnen wird u.a. schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug und gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, hat in seiner langjährigen Praxis schon einiges erlebt, doch eine Anklageschrift über 3150 Seiten ist ihm auch noch nicht untergekommen: ,,Da ist ja so einiges an Straftaten dabei, die den Angeklagten zur Last gelegt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, zeigt das aber auch, mit welcher Skrupellosigkeit sie anscheinend vorgegangen sind und sich auf Kosten der Anleger bereichert haben."
Die Ermittlungen richten sich jedoch nicht nur gegen die Angeklagten. Ins Visier der Staatsanwaltschaft sind inzwischen 140 Personen geraten. Die S&K-Gruppe umfasste 150 Unternehmen, ca. 2200 Bankkonten waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft auszuwerten. Der Schaden wird inzwischen auf 240 Millionen Euro beziffert.
Geschäfte wurden in erster Linie mit Immobilien gemacht und die Anleger mit hohen Renditen gelockt. Doch dahinter steckte mutmaßlich ein ausgeklügeltes Schneeballsystem und nur schwer zu überschauendes Firmengeflecht. Im Februar 2013 flog das Ganze nach einer Razzia der Polizei auf. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und die S&K-Gründer verhaftet. Auch heute sitzen sie noch in Untersuchungshaft. In der Folge mussten zahlreiche Unternehmen und Fonds Insolvenz anmelden und Anleger verloren dabei viel Geld.
,,Die geschädigten Anleger sollten so schnell wie möglich Schadensersatzansprüche geltend machen. Immerhin konnten im Zuge der Ermittlungen auch Vermögenswerte sichergestellt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz kann z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "S&K Gruppe". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Bildquelle: © Tim Reckmann / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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