Donnerstag, Januar 22, 2015

Bausparkassen bei Beratung nur mittelmäßig?

Bausparkassen können eine gute Alternative zur Geldanlage sein und bewerben zurzeit ihre Angebote mit hohen Zinssätzen. ,,Verbraucher sollten aber aufpassen und großen Wert auf eine gute Beratung vor Abschluss eines Bausparvertrages legen.", rät BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Jessica Gaber aus der Kanzlei Cäsar-Preller.


Passieren während einer Beratung zu einem neuen Bausparvertrag Fehler, können Verbraucher erhebliche Nachteile haben. ,,Unter Umständen zahlen Verbraucher so viel zu viel, kommen viel später als geplant in ihr neues Eigenheim oder müssen viel zu hohe Tilgungsraten zahlen.", so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Die Tester von ,,Stiftung Warentest" veröffentlichten vor kurzem einen Test, in welchem sie alle 20 deutschen Bausparkassen testeten, wobei die von Stiftung Warentest gestellten Testkunden sich von jeder Bausparkasse in jeweils sieben Terminen beraten ließen. ,,Das Testergebnis lässt noch viel Luft nach oben.", kommentiert BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller das Test-Fazit von Stiftung Warentest. Insgesamt bewertete Stiftung Warentest beim Beratungstest nur vier Bausparkassenanbieter mit ,,gut", die meisten bewegten sich im Bereich ,,befriedigend" bzw. ,,ausreichend", vier Anbieter bekamen gar nur ein ,,mangelhaft" - kein wirklich gutes Ergebnis!

Beim Test war die Fallkonstellation für Beratungsgespräche immer gleich: In 10 Jahren sollte ein Eigenheim finanziert werden, wobei monatlich maximal 400 EUR zum Sparen sowie ein Tagesgeldkonto mit 15.000 EUR zur Verfügung waren. Am Ende des Tests lagen zwischen guten und schlechten Angeboten ganze 13.000 EUR.

Im Test war ein bunter Strauß von Fehlern zu beobachten: Beispielsweise war die angesetzte Bausparsumme viel zu hoch kalkuliert, so dass die Kunden mitunter länger als 12 Jahre auf Zuteilung ihres Bausparbetrages hätten warten müssen. Teilweise sollten die Testkunden auch ,,zu viel sparen", so dass die Sparsumme sogar doppelt so hoch wie ein späteres Darlehen ausgefallen wäre. ,,In solch einem Fall wäre natürlich jeglicher Vorteil eines günstigen späteren Kredites zunichte gemacht.", meint der Fachanwalt.

Ferner wurden im Test auch zu hohe Tilgungsraten gewählt. In einem Fall hätte ein Testkunde später über 1.500 EUR bei einem Einkommen von 2.200 EUR zurückzahlen müssen - nicht optimal. Auch wurde teilweise versäumt, eine mögliche ,,Riester-Förderung" zu berücksichtigen, womit Kunden zusätzliche Vorteile entgangen wären. Auch bei Erstellung von Angeboten gab es Mängel; teilweise fehlten wichtige Informationen oder es wurden nur ,,Schmierzettel" für Testkunden mit nach Hause gegeben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Verbrauchern, auf eine umfangreiche und seriöse Beratung zu achten. ,,Aber auch bei einer guten Beratung sollte man vor Abschluss eines Bausparvertrages sein Angebot auf Herz und Nieren prüfen sowie gegebenenfalls auch noch mal beim Anbieter nachfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden."

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkassen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

  Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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