Auf dem Anlagemarkt tummeln sich viele Scharlatane, Hochstapler und Betrüger. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Oft tauchen dabei die gleichen Personen immer wieder auf, nur Name und Fassade wechseln ständig.
Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur
privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die hierfür nötige
Information. Viele Anleger haben überhaupt kein Interesse an spekulativen
Geldanlagen, sondern wollen eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten
Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Trotzdem werden auch
diesen Anlegern oft höchst spekulative Anlageprodukte verkauft. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass
Kleinanleger auch dann Millionen von Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der
Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) wird auch weiterhin mit seiner
Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen
Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle
gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische
Erfolgspotential des BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Wer fragwürdige Angebote anprangert um
Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen nicht
nur mit aufklärendem Material versorgt, sondern seitens der Anbieter auch reihenweise
zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
aufgefordert.
Die dabei zu Grunde gelegten Gegenstandswerte
werden dabei oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe
festgelegt. Das kostet! Selbst wenn die
Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die
Anlegerschützer noch mit Abmahnschreiben überhäuft.
Da oftmals auch die größten Kapitalvernichter
die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung einer sachlichen Auseinandersetzung
vorziehen, duckt sich so mancher Anlegerschützer weg, zieht den Kopf ein und
wartet bis die Gefahr zur Kasse gebeten zu werden vorbei ist.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele
scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen - auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Wenn sich Anwälte mit fremden Federn
schmücken!
Nach einer BSZ e.V. Veröffentlichung ist es
nicht selten, dass schon einen Tag später so manche Anwaltskanzlei fast
gleichlautende Berichte verbreitet. Liest man diese Artikel, so gewinnt man den
Eindruck, dass diese Kanzleien selbst die Prozesse erfolgreich geführt hätten.
Es erfolgt in der Regel kein Hinweis
darauf, dass sich der Artikel mit Urteilen beschäftigt, die tatsächlich von
einer anderen Kanzlei erstritten wurden.
Eine solche Vorgehensweise verurteilt der BSZ
e.V.. Keineswegs ist zu beanstanden, dass Urteile, gerade wenn sie wie das
öfters der Fall ist eine weitreichende Bedeutung haben, auch von anderen
Rechtsanwälten kommentiert werden. Dennoch wäre es richtig darauf zu verweisen,
dass man das Urteil selbst nicht erstritten hat bzw. die Kanzlei zu nennen, die
es erstritten hat.
Natürlich führt dies dazu, dass man als
Konkurrent die Leistung des anderen würdigen muss, offenbar nicht jedermanns
Sache.
Der BSZ e.V. beanstandet zudem, dass
scheinbar weniger die juristische Auseinandersetzung mit den Urteilen im
Vordergrund steht, sondern schon aufgrund der zeitlichen Nähe zu dem beim BSZ
erschienenen Artikel wohl hauptsächlich Werbung für die eigene Kanzlei im
Vordergrund stehen dürfte.
Um Diebstahl geistigen Eigentums handelt es
sich sicherlich nicht, auch diese Fälle sind laut Mitteilung einer BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei bekannt. So hatte eine andere Kanzlei die Klageschrift
dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wortgleich für einen eigenen Mandanten
verwendet.
Die betroffenen Rechtsanwälte sollten nach
Ansicht des BSZ e.V. überlegen, ob sie künftig nicht nur ihre eigene Werbung in
den Vordergrund stellen möchten, sondern auch einmal anerkennen wollen, dass
eine andere Kanzlei ein bemerkenswertes Urteil erstritten hat und dieses dann
auch inhaltlich korrekt kommentieren.
Von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei war zu den angesprochenen Vorfällen nur eine
kurze Stellungnahme erhältlich. ,,Wir freuen uns, dass die von uns erstrittenen
Urteile doch schon so zeitnah von Kollegen als sehr bedeutsam wahrgenommen und
verbreitet werden."
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten
Betroffenen die Möglichkeit von BSZ® -Anwälten – die in der Regel in der
betreffenden Sache bereits Mandanten vertreten und in vielen Fällen auch schon
Urteile erzielt haben - ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen.
Betroffene Anleger können sich einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft ihrer Wahl anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.01.2015 wieder. Eventuelle spätere
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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