Donnerstag, November 06, 2014

Was tun, wenn Sie vermuten, dass Sie wegen falscher Beratung auf faulen Kapitalanlagen sitzen?

Jahr für Jahr werden in der Silvesternacht mehr alte Ansprüche verpulvert als neue Raketen. Die Untätigkeit vieler Anleger und die Verjährung bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner


Keine Investition ist ohne Risiko! Es gibt nicht nur Gewinne sondern es kann auch Verluste geben. Es ist jedoch ein großer Unterschied ob Anleger einen "normalen Anlageverlust" zu verkraften haben, oder Verluste hinnehmen müssen, die aufgrund falscher Anlageberatung entstanden sind.

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Jedes Jahr verlieren Tausende Anleger viel Geld durch falsche Anlageberatung. In vielen Fällen merken die Anleger noch nicht einmal, dass Sie falsch beraten wurden und vergeben somit die Chance sich gegen die erlittenen Verluste erfolgreich zu wehren. So ist es auch nur ein kleiner Prozentsatz  der von Falschberatung betroffenen Anleger, welcher tatsächlich auch auf Schadensersatz klagt, bedauert man bei dem BSZ e.V. 

Nicht jeder Anlageverlust bedeutet automatisch dass die Schuld dem Berater zugerechnet werden kann. Vielmehr ist die Frage zu prüfen, ob das Anlageprodukt welches  vom Berater empfohlen wurde, den eigenen Anlagezielen,  dem eigenen Alter und dem eigenen Anlage- und Risikoprofil entspricht.  Daraus ergibt sich aber auch, dass die für einen Anleger vollkommen ungeeignete Anlage für einen anderen Anleger durchaus akzeptabel sein kann.

Schlechte Anlageberatung lässt sich also nicht einfach durch ein paar Faustregeln feststellen, sondern muss immer individuell betrachtet werden.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Anleger sollten deshalb eine Bestandsaufnahme ihrer Anlagen durchführen und jede Investition kritisch hinterfragen.

Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage, bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein, oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in eigenen Geldangelegenheiten treffen?

Die Welt der Kapitalanlage stellt sich für den Bürger als kompliziert, verwirrend und einschüchternd dar. Deshalb verlassen sich Anleger oft ohne Wenn und Aber auf Ihren Finanzberater. Wohin das führen kann, zeigt die Tatsache, dass durch falsche Finanzberatung Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro verlieren. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert der finanzielle Verbraucherschutz unter ferner liefen.

Schiffsfondsanleger zum Beispiel haben Ihren Bankberatern geglaubt, dass sie eine sichere und für die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben. Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Banken ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen.

Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

"Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!" Mit dieser der Klage-Unlust der Anleger verdienen die Banken ein zweites Mal  Geld am Anleger.

Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.

Wie gehen die Banken damit um? Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht ziehen. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.

Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!

Alle Jahre wieder droht die Verjährung von Forderungen, wenn man nicht noch schnell etwas dagegen tut. Jahr für Jahr werden in der Silvesternacht mehr alte Ansprüche verpulvert als neue Raketen. Die Untätigkeit vieler Anleger und die Verjährung bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner. Fachanwälte empfehlen Betroffenen daher unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen zu lassen, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern.

Eine objektive Einschätzung
ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft  anzuschließen.

In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. entsprechende BSZ e.V. Vertrauensanwälte und auch staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwälte und Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Damit Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen  lassen können, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern bietet der BSZ e.V. mit seinen Vertrauensanwälten und zwei amtlichen Gütestellen die notwendigen Voraussetzungen alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. 

Weitere Informationen
zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwälte, den staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

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Bildquelle:©Timo Klostermeier/pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.11 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

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