Samstag, November 01, 2014

Schadensfall Betreuung. Haftung der Banken aus der Vermittlung nicht mündelsicherer Kapitalanlagen.

In diesem Moment werden rund 1,3 Mio. Deutsche betreut. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Vermögensangelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Banken müssen das bei der Anlageberatung und die Fondsgesellschaften beim Verkauf berücksichtigen. Trotzdem entstehen jedes Jahr zigtausende Schadensfälle durch Vermittlungen spekulativer Investments.


Betroffene, Betreute und Betreuer, können meistens viel tun. Ein Hinweis von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Nach den jüngsten Erhebungen werden 1,3 Mio. Deutsche betreut. Jedes Jahr werden rund 250.000 Erstbetreuer bestellt. In den meisten Fällen sind die Betreuten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, ihre Vermögensverhältnisse selbst zu regeln.

Nur mündelsichere Investments

Die Betreuer sind von Amts wegen verpflichtet, das Vermögen der Betreuten bestmöglich sicher zu veranlagen, §§ 1806, 1807, 1908i BGB. Oft führen die Betreuer die urspünglichen Geschäftsbeziehungen des Betreuten zu Banken und Sparkassen weiter. In den Fällen entstehen häufig erhebliche Schäden. Denn das Vermögen muss nach dem Betreuungsfall zwingend mündelsicher veranlagt werden. "Etwas, das viele Banken nicht berücksichtigen," schätzt der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper:

Viele Schadensfälle durch spekulative Kapitalananlagen

"Wir vertreten sehr viele Betreuer und/ oder Erben, denen die Banken spekulative Investments, häufig geschlossene Fonds für Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und verlustträchtige Zertifikate, vermittelt haben. Und mit denen die Betreuten viel Geld verloren haben," sagt der Anlegeranwalt.

Haftungsrisiko für Betreuer

In diesen Konstellationen entsteht für die Betreuer ein enormes Haftungsrisiko. Das sie in vielen Fällen durch ein entschlossenes Vorgehen gegen die Bank und/ oder den Anbieter des Investments eliminieren können. Denn diese Verträge sind meistens unwirksam; die Betreuer und/ oder die Erben können die Kapitalanlagen rückabwickeln.

Banken, Sparkassen und Fonds haften

Der Bundesgerichtshof stellte schon vor geraumer Zeit klar, dass spekulative Kapitalanlagen, bei denen der Mündel am Ergebnis beteiligt ist, stets nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedrüftig sind (BGHZ 17, 160). Das Familiengericht muss zustimmen. Nach dem Tod des Mündels geht die Genehmigungsbefugnis auf die Erben über, § 1829 Abs. 3 BGB. Wenn der Vertrag nicht genehmigt wird, wird er rückabgewickelt; die Betroffenen bekommen alles zurück und können die Kapitalanlage zurückgeben.

Schadensersatz aus Falschberatung

Und häufig kommen auch noch Schadesnersatzansprüche aus einer Falschberatung in Betracht. Die Banken müssen die Betreuer meistens darauf hinweisen, dass ein für den Betreuten nachteiliges Investment vermittelt wird.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Sie wollen oder können keine finanziellen Aufwendungen mehr erbringen?
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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