In diesem Moment werden rund 1,3 Mio. Deutsche betreut. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Vermögensangelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Banken müssen das bei der Anlageberatung und die Fondsgesellschaften beim Verkauf berücksichtigen. Trotzdem entstehen jedes Jahr zigtausende Schadensfälle durch Vermittlungen spekulativer Investments.
Betroffene, Betreute und Betreuer, können
meistens viel tun. Ein Hinweis von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias
Gröpper.
Nach den jüngsten Erhebungen werden 1,3 Mio.
Deutsche betreut. Jedes Jahr werden rund 250.000 Erstbetreuer bestellt. In den
meisten Fällen sind die Betreuten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in
der Lage, ihre Vermögensverhältnisse selbst zu regeln.
Nur mündelsichere Investments
Die Betreuer sind von Amts wegen
verpflichtet, das Vermögen der Betreuten bestmöglich sicher zu veranlagen, §§
1806, 1807, 1908i BGB. Oft führen die Betreuer die urspünglichen
Geschäftsbeziehungen des Betreuten zu Banken und Sparkassen weiter. In den
Fällen entstehen häufig erhebliche Schäden. Denn das Vermögen muss nach dem
Betreuungsfall zwingend mündelsicher veranlagt werden. "Etwas, das viele
Banken nicht berücksichtigen," schätzt der auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Matthias Gröpper:
Viele Schadensfälle durch spekulative
Kapitalananlagen
"Wir vertreten sehr viele Betreuer und/
oder Erben, denen die Banken spekulative Investments, häufig geschlossene Fonds
für Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und verlustträchtige Zertifikate, vermittelt
haben. Und mit denen die Betreuten viel Geld verloren haben," sagt der
Anlegeranwalt.
Haftungsrisiko für Betreuer
In diesen Konstellationen entsteht für die
Betreuer ein enormes Haftungsrisiko. Das sie in vielen Fällen durch ein
entschlossenes Vorgehen gegen die Bank und/ oder den Anbieter des Investments
eliminieren können. Denn diese Verträge sind meistens unwirksam; die Betreuer
und/ oder die Erben können die Kapitalanlagen rückabwickeln.
Banken, Sparkassen und Fonds haften
Der Bundesgerichtshof stellte schon vor
geraumer Zeit klar, dass spekulative Kapitalanlagen, bei denen der Mündel am
Ergebnis beteiligt ist, stets nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedrüftig sind
(BGHZ 17, 160). Das Familiengericht muss zustimmen. Nach dem Tod des Mündels
geht die Genehmigungsbefugnis auf die Erben über, § 1829 Abs. 3 BGB. Wenn der
Vertrag nicht genehmigt wird, wird er rückabgewickelt; die Betroffenen bekommen
alles zurück und können die Kapitalanlage zurückgeben.
Schadensersatz aus Falschberatung
Und häufig kommen auch noch
Schadesnersatzansprüche aus einer Falschberatung in Betracht. Die Banken müssen
die Betreuer meistens darauf hinweisen, dass ein für den Betreuten nachteiliges
Investment vermittelt wird.
Für die
Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt
es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Kapitalanlage. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Sie
wollen oder können keine finanziellen Aufwendungen mehr erbringen?
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür,
dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11. 2014
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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