Dienstag, November 04, 2014

Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen - Achtung Verjährung!

Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 13.05.2014 entschieden. Nun hat der BGH am 28.10.2014 mit lange erwarteten Urteilen weiter entschieden, wie in solchen Fällen die Verjährung berechnet wird.


Es sind nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder aber vor mehr als zehn Jahren taggenau entstanden sind. Wenn also beispielsweise das Bearbeitungsentgelt am 11.11.2004 bezahlt wurde, verjährt der Rückforderungsanspruch am 11.11.2014, wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden.

Eile ist jedoch nicht nur für Kreditverträge aus dem Jahr 2004 geboten, denn seit 2011 gibt es eine gefestigte Rechtsprechung zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren. Vorher seien Klagen nicht zumutbar gewesen. Auch für Kreditverträge, die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden, greift jetzt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist, d.h., auch diese Ansprüche müssen bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden, weil sie sonst verjähren.

Der Verjährungseintritt kann durch einen formfreien Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle aufgehalten werden, der das Anliegen konkret erkennen lässt, und dem Belege beigefügt sind, aus denen sich der Anspruch ergibt. Zwar besteht kein Anwaltszwang, jedoch sollte ein Fachanwalt mit der Geltendmachung konsultiert werden, wenn man sich eine Antragsschrift nicht selbst zutraut, denn die staatlich anerkannte Gütestelle darf Antragsteller nicht beraten.

Für eine erste Prüfung benötigt der Anwalt nur wenige Daten (und Belege): Darlehensnummer, Darlehenssumme (Darlehensvertrag) und Beleg für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr (Kontoauszug oder meist besser Tilgungsplan).

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auch, den gesamten Kreditvertrag zu prüfen. Denn Zins- und Tilgungsleistungen beziehen sich auf den Gesamtkredit inklusive der geleisteten Bearbeitungsgebühren. Darüber hinaus können weitere unberechtigte Gebühren wie z.B. Schätzgebühren bei Immobilienfinanzierungen auftauchen, oder es wurden Zinssenkungen bei variablen Darlehen nicht zeitnah an den Kunden weitergegeben. In diesen Fällen lohnt sich ein kompletter Darlehens-Check und eine Kontenneuberechnung. Auch ein kompletter Widerruf des Darlehensvertrags ist überlegenswert, wenn - wie nicht selten - nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, sodass das Widerrufsrecht noch heute besteht.

Hat zum Zahlungszeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung bestanden, so wird diese die Kosten für Anwalt und Gütestelle meist übernehmen.

Wer befürchten muss, dass seine Ansprüche aus Darlehensverträgen, die nach dem 04.11.2004 und vor Jahresende 2004 abgeschlossen worden sind, verjähren, und keinen Fachanwalt mehr findet, könnte auch selbst durch einen rechtzeitig bei einer Gütestelle per Telefax gestellten Antrag nebst den o.g. Unterlagen den Eintritt der Verjährung noch hemmen.

In den Fällen drohender Verjährung kann der BSZ e.V. staatlich anerkannte Gütestellen benennen. Die vom BSZ e.V. empfohlenen Gütestellen befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Darlehens- und Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Fachanwälte empfehlen Betroffenen unbedingt zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen, z.B. ein Klage- oder Güteverfahren prüfen zu lassen, damit mögliche Ersatzansprüche nicht an der Verjährung scheitern.

Weitere Informationen
zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden staatlich anerkannten Gütestellen und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren" können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer.

Direkter Link zum Kontaktformular:
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.11 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
staudmy

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