Donnerstag, November 27, 2014

Aktiva Verwaltung GmbH & Co.: Erneute Verurteilung der Treuhänderin zu Schadensersatz

Mit Urteil vom 10.11.2014 (n.rk.) hat das Landgericht Frankfurt/Main erneut die Treuhandkommanditistin der ehemaligen Aktiva Verwaltung GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Prospektangaben verurteilt.


Der Anlegervertreter Herr Rechtsanwalt Steffen Hielscher aus Jena, BSZ-Vertrauensanwalt, hat damit nun schon fünf Urteile für Anleger gegen die Treuhänderin vor dem Landgericht Frankfurt wegen fehlerhafter Anlageinformationen errungen. Neben den sehr guten juristischen Aussichten bestehen auch gute Aussichten, die Urteile später durchzusetzen, da die Treuhandkommanditistin nach Auskunft des BSZ e.V. Anlegerschutzanwaltes Steffen Hielscher über eine Haftpflichtversicherung für ihre Treuhandtätigkeit verfügte.

Der versierte Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei schon mehrere Anleger des Fonds vertritt, hierzu: ,,Unser größter Feind ist aktuell die Zeit, da tagtäglich Ansprüche der Anleger aufgrund der zehnjährigen Kenntnis unabhängigen Verjährungsfrist verjähren. Weil jedoch die Anleger wohl aus der Liquidation des Fonds keine Vermögenswerte erwarten können, sehe ich als einzige realistische Möglichkeit zur Schadensrückführung ein Vorgehen gegen die Treuhandkommanditistin."
Anleger die sich an der Fondsgesellschaft beteiligt haben sollten sich daher umgehend die Vorteile einer Interessengemeinschaft sichern und ihre konkreten Erfolgsaussichten prüfen lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Aktiva Verwaltung GmbH & Co beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher


Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 27.11.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, insbesondere durch obergerichtliche Rechtsprechung, können zu einer anderen Einschätzung führen.

mhghiel

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