Mittwoch, Oktober 29, 2014

SHB Altersvorsorge Fonds: Treuhänderin Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH muss Anleger EUR 194.000,00 ersetzen.

Wegen Prospektfehlern. Das Landgericht München stellte fest, dass die Treuhänderin die Anleger darauf hinweisen musste, dass der Altersvorsorgefonds wegen des unternehmerischen Verlustrisikos nichts Sicheres für die Altersvorsorge ist. Eine Entscheidung, die die meisten Anleger betreffen könnte. Und einen neuen Haftungsgegner, die Treuhänderin, betrifft. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Das I. Münchener Landgericht hat jetzt die Treuhänderin des SHB Altersvorsorgefonds verurteilt. Wegen Prospektfehlern; es muss den geschädigten Kapitalanlegern Schadensersatz leisten; das Gericht setzte den Streitwert auf einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 194.250,00 fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Eheleute wollten ihr Geld sicher anlegen und hatten auf Empfehlung des zweifelhaften Anlageberaters zwei Beteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Altersvorsorge KG im Nennwert in Höhe von EUR 160.000,00 und in Höhe von EUR 25.000,00 gezeichnet. Der Fonds ist in Nöten; Betroffene drohen alles zu verlieren und im Zweifel über Ratensparverträge bis zum sprichwörtlichen Sanktnimmerleinstag auf eine wertlose Beteiligung zu zahlen.

Das wollten sich die Eheleute nicht gefallen lassen. Sie wandten sich an die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Maren Beckmann. Die Anlegeranwältin stellte fest, dass der Vermittler trotz einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit möglicherweise nicht in der Lage ist, den Schaden zu stemmen. "Deshalb riet ich unseren Mandanten zur Inanspruchnahme der Treuhänderin des Fonds. Ich hatte mich monatelang mit dem zweifelhaften Verkaufskonzept des Fonds beschäftigt und war überzeugt, dass die Treuhänderin das erkennen und die Anleger warnen musste," sagt die ebenso tüchtige wie erfahrene Rechtsanwältin Beckmann, die schon seit über 20 Jahren Mandanten vertritt.

Und begründete die Schadensersatzansprüche der Eheleute mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. "Danach," ergänzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "steht die Treuhänderin für die Richtigkeit und die Schlüssigkeit des Verkaufskonzepts ein und muss die Interessen der Kapitalanleger konsequent vertreten. Das hat sie, finden wir, nicht getan."

Das Landgericht folgte der Argumentation: "Die Treuhänderin muss die Anleger vor offensichtlichen Widersprüchen des Anlagekonzepts ungefragt warnen und stellte fest, dass der Verkaufsprospekt des Altersvorsorgefonds einen so schwerwiegenden Mangel aufweist, dass die Treuhänderin darauf hinweisen musste," so der Vorsitzende Richter des Landgerichts München I.

Und das Gericht führte weiter aus: "Er [der Verkaufsprospekt] ist insoweit widersprüchlich und damit fehlerhaft, als er den streitgegenständlichen Fonds als "Altersvorsorgefonds" bezeichnet, obwohl es sich um ein "langfristiges unternehmerisches Investment" handelt, dessen "Ergebnis in Abhängigkeit von variablen Faktoren" steht und bei dem es deshalb zu einem teilweisen oder gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals" kommen kann und deshalb, [sinngemäß], im krassen Widerspruch zur mutmaßlichen Sicherheit eines Altersvorsorgeprodukts steht.

"Jetzt muss die Treuhänderin," sagt Frau Rechtsanwältin Beckmann, "die betroffenen Eheleute aus allen Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Investment frei stellen. Und alles, was die gezahlt haben, zurückzahlen. Einschließlich der Anwalts- und Prozesskosten."

"Das Landgericht hat die Sache ausgesprochen grundsätzlich entschieden; nach unserer Einschätzung," so Frau Rechtsanwältin Beckmann, "könnten die meisten anderen Betroffenen auch Schadensersatzansprüche durchsetzen." "Aber die Betroffenen müssen berücksichtigen," warnt Herr Rechtsanwalt Gröpper," dass die titulierten Forderungen nach dem sprichwörtlichen Windhundprinzip verteilt werden: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Deshalb sichert," meint der erfahrene Anlegeranwalt ausgenzwinkernd, "frühes Kommen die besten Plätze. Selbst wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass zur Zweifelhaftigkeit der Kulmbacher Treuhänderin gibt. Aber das Risiko," meint Gröpper, "ist vermeidbar."

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "SHB Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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