Mittwoch, Oktober 29, 2014

S&K Vermittler haften. Erstes Schadensersatzurteil für Geschädigte gegen Vermittler.

Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte setzen bundesweit erstes Schadensersatzurteil für Geschädigte gegen Vermittler durch.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte setzen den Haftungsanspruch eines geschädigten Anlegers, wohl erstmals bundesweit geschehen, in Sachen S&K gegen einen Berater durch. Der muss jetzt dem Betroffenen EUR 44.400,00 ersetzen. Eine ganz wichtige Information von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Andreas Köpke.

Es gibt Anlegeranwälte und Anlegeranwälte. Einige Anlegeranwälte arbeiten die Fälle im Interesse der Betroffenen mit viel Einsatz und Zeit gründlich auf. Und setzen Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger erfolgreich durch. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben jetzt Schadensersatzansprüche eines geschädigten S&K Anlegers gegen einen Vermittler durchgesetzt. Wohl erstmals überhaupt.

Das Landgericht Koblenz (noch nicht rechtskräftig) ist der Begründung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Andreas Köpke gefolgt. Der vertrat einen Anleger der Deutschen Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. Letztlich stand zur Überzeugung des Vorsitzenden Richters fest: "Das Anlagekonzept des Fonds ist nicht plausibel." Und zur Garantie: "Weswegen also ein Unternehmen im Immobiliensektor, welches erstrangige Grundschulden zum Zwecke der Finanzierung zur Verfügung hat, einen derart teuren Kredit in Anspruch nehmen sollte, ist in keiner Weise nachvollziehbar." Und führt weiter aus: "Bereits diese zwei Punkte machen das gesamte Anlagekonzept höchst undurchsichtig und damit in außerordentlichem Maße unplausibel."

Diese Feststellungen sind erstens zutreffend und haben zweitens zwingende Folgen, meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Der Bundesgerichtshof (BGH, III ZR 62/99) hat längst klargestellt, dass Anlageberater die Schlüssigkeit des Anlagekonzepts prüfen müssen; denn sonst sind sie nutzlos. Schließlich wenden sich ganz überwiegend unerfahrene Kapitalanleger an diese Vermittler, um einen Anlagerat zu bekommen. Und dieser Rat muss Substanz haben; die Vermittler müssen einen Wissensvorsprung haben, den Sie, denknotwendig, ausschließlich über die kritische Prüfung des Anlagekonzepts gewinnen können. Und wenn die das Anlagekonzept nicht geprüft haben, ist die Meinung schlichtweg wertlos."

Das Landgericht kam sinngemäß zu dem Ergebnis, dass die Unschlüssigkeit des Anlagekonzepts jedem halbwegs versierten Anlageberater "ins Auge springen musste" [Meinung GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte]. "Und das ist," meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Andreas Köpke, "der sprichwörtliche Starschuss für alle Betroffenen. Mit der Begründung können die meisten Geschädigten hinreichend erfolgsversprechend Schadensersatzansprüche geltend machen. Und, endlich, hoffen, dass sie gerecht behandelt werden."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "S&K Gruppe". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Gröpköp

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