Freitag, August 15, 2014

PARELI Beteiligungs-GmbH zahlungsunfähig.

Anleger drohen mit dem grünen Investment in Gärrestrockner viel Geld zu verlieren. Die Hamburger Emittentin hat bei vielen Betroffenen über ein partiarisches Nachrangdarlehen bis zu EUR 20 Mio. platziert.  Tipps von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Herrn Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Die Emittentin des partiarischen Darlehens, die Hamburger PARELI Beteiligungs-GmbH, ist zahlungsunfähig. Die Geschäftsführung hat beim zuständigen Amtsgericht den Antrag gestellt, das Insolvenzverfahren über das Gesellschaftsvermögen zu eröffnen; der Hamburger Rechtsanwalt Michael Nickel wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Partiarisches Nachrangdarlehen für Gärrestrockner

Das Unternehmen hatte 2013 begonnen, ein partiarisches Darlehen im Gesamtwert in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. zu platzieren. Es versprach den Anlegern, das eingesetzte Kapital in Höhe von 5,5%/ Jahr zu verzinsen und stellte einen weiteren Erfolgsbonus in Höhe von 2%/ Jahr in Aussicht. Der Emissionserlös sollte für Gärrestrockner verwendet werden. Der Gärrest ist der flüssige oder feste Rückstand, der bei der Vergärung von Biomasse in einer Biogasanlage entsteht. Gärrest enthält sehr viele Nährstoffe und wird meistens als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt. Durch die Trocknung des Gärrests kann auch Strom produziert werden. Und: Durch die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung erhöht sich die EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom.

Bedeutung des Nachrangs in der Insolvenz


Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten viele PARELI Geschädigte. Die drohen jetzt viel Geld zu verlieren. Denn der Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehen ist nachrangig. "Vereinfacht gesagt," führt Rechtsanwalt Matthias Gröpper aus, "werden die Betroffenen PARELI Anleger erst ausgezahlt, wenn alle anderen Forderungen erfüllt wurden. Wenn das Unternehmen insolvent ist, fehlt denknotwendig Geld. Deshalb halten wir es für wahrscheinlich, dass die Anleger den größten Teil des hochspekulativen Investments abschreiben müssen."

Chancen der PARELI Anleger


"Wenn sie," ergänzt der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst, "nichts tun. Betroffene können über juristische Kunstgriffe ihre Forderungen aufwerten. Beispielsweise werden Schadens- und Rückabwicklungsansprüche wie erstrangige Forderungen behandelt. Die Anleger werden in dem Fall quotal aus der Masse befriedigt. Darüber hinaus prüfen wir gerade die persönliche Haftung der Unternehmensverantwortlichen und/ oder der Vermittler."

Fazit des BSZ eV:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp

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