Montag, Juli 21, 2014

Und noch ein Wort zur PROKON Verwaltung Penzlin's.

So "nicht". Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte zur Lage im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH.

Fast kein Job hat in Deutschland ein dermaßen schlechtes Image wie die Insolvenzverwaltung. Die Menschen bezeichnen Insolvenzverwalter manchmal als Totengräber, Leichenfledderer, Geier. Obwohl über eine starke Verwaltungsleistung oft Unternehmen saniert und viele Arbeitsplätze gesichert werden können.

Der Insolvenzverwalter, Dr. Dietmar Penzlin, könnte nach der Einschätzung der im Bank- und Kapitalmarktrecht arbeitenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die eine der größten Gläubigergruppen in dem Schadensfall vertreten, das nicht im Sinn zu haben: "Für einen Insolvenzverwalter ist so ein Großschaden ein Glücksfall, mit dem er sehr viel Geld verdienen kann. Und das könnte," befürchtet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "einen Verwalter verleiten, so ein Unternehmen recht schnell in die Insolvenz zu schicken. Den lauwarmen Beteuerungen Penzlins, zu retten, was zu retten ist, glauben wir jedenfalls nicht."

Und in dem Fall reihen sich die Kuriositäten. PROKON hatte fast keine Schulden bei Banken und Lieferanten, verdiente mit dem Windstrom Geld und drohte allenfalls wegen des versprochenen Kapitaldiensts auf die Genussrechte in die Pleite zu gehen. Deshalb ließ sich das Unternehmen 2013, wie aus Kreisen der ehemaligen Geschäftsführung von PROKON mitgeteilt wird, vom Hamburger Insolvenzrechtsanwalt Steffen Denkhaus beraten.

Und der kam wohl zu dem Ergebnis, dass die Forderungen aus dem Genussrechtskapital nachrangig sind. Das heißt, ergänzt Gröpper, dass PROKON vereinfacht gesagt nur zahlen muss, wenn das Unternehmen genügend Geld hat. Wenn das Unternehmen nicht genügend Geld hat, müssen die Gläubiger warten. Bis das Unternehmen wieder einen Überschuss erzielt. Das heißt aber nicht, dass das Unternehmen insolvent ist. Und das ist auch typisch; Genussrechte sind mezzanine Investments. Mezzanine Anleger bekommen ihr Geld meistens erst und nur dann, wenn das Unternehmen entsprechende Gewinne macht. In allen Fällen, die der Hamburger Anlegeranwalt in den ganzen Jahren vertreten hat, standen Genussrechtsforderungen im Nachrang.

Derselbe Denkhaus arbeitet heute übrigens im Team des PROKON-Verwalters Penzlin. Und Herr Penzlin vertritt bekanntermaßen die Meinung, dass PROKON insolvenzreif ist. Wie die auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind, ist für uns, sagt Gröpper, nicht nachvollziehbar.

Und GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst meint: "Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Und die Gutachten, die der Verwalter zur abschließenden Klärung des (Erst-) Rangs der Genussrechtsforderungen anfertigen ließ, sind unseres Erachtens in wesentlichen Zügen unschlüssig. Einige scheinen Teile des Bedingungswerks nicht oder nicht richtig berücksichtigt zu haben. Das sieht unseres Erachtens so aus, als wenn ausgesprochen ergebnisorientiert gearbeitet wurde." Der Insolvenzverwalter bestreitet das natürlich. Dieses ausgesprochen fragwürdige Verhalten sollte man dringend von Amts wegen klären lassen, auch berufsrechtlich, meint Anwalt Hengst.

Mittlerweile attackiert Penzlin seinen Gegner, den ehemaligen PROKON Chef Rodbertus, mit ausgesprochener Giftigkeit; denn der scheint schon sehr viele Stimmen gebündelt zu haben, mit denen der Verwalter vielleicht abgewählt wird. "Der droht gerade," schätzt Rechtsanwalt Gröpper, "das Geschäft seines Lebens zu verlieren. Und schießt jetzt aus allen Rohren."

Die Leidtragenden, meint Rechtsanwalt Matthias Gröpper, sind in dem Fall die Gläubiger. Viele wissen nicht, wem Sie vertrauen sollen. Denn wenn PROKON saniert werden kann, bekommen sie ihr Geld in ein paar Jahren zurück. Wenn das Unternehmen zerschlagen und verwertet wird, gibt's nur einen Bruchteil. Deshalb raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von  GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die eine der größten Gläubigergruppen in dem Verfahren vertreten, gegen die Verwaltung durch Herrn Penzlin und für einen gut gemachten Sanierungsversuch von innen zu stimmen: Mit einem starken, unbelasteten Management und  einem Sachwalter, der das kontrolliert. "Herr Penzlin," meint Anwalt Gröpper, "hat da nichts zu suchen. Wir bezweifeln seine Kompetenz, ein dermaßen spezielles Unternehmen zu sanieren. Und wenn nicht saniert wird, wird verwertet. Das könnte die Gläubiger erst recht viel Geld kosten."

Die BSZ e. V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte vertreten eine der größten Gläubigergruppen auf der Gläubigerversammlung am 22.07.2014 in Hamburg.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V.  Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
                                                 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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