Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 10.07.2014 entschieden, dass eine Anlageberaterin einem Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von EUR 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung schuldet.
In dem von der Kanzlei betreuten Verfahren trug der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG fehlerhaft beraten habe.
So habe die Anlageberaterin beispielsweise zugesichert, dass monatliche Ausschüttungen bei der streitgegenständlichen Beteiligung garantiert seien. Demgegenüber hat der Anleger jedoch seit März 2012 keinerlei Ausschüttungen mehr aus dem Fonds erhalten.
,,Nach einer Beweisaufnahme über den Inhalt und den Ablauf des Beratungsgespräches stand für das Landgericht Augsburg fest, dass die Beklagte ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt hat", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Anlageberaterin deshalb folgerichtig zum Ersatz des insgesamt entstandenen Schadens.
Auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, zeigt es, dass Anleger der GLOR Music Production II GmbH & Co. KG, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung falsch beraten fühlen, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung ihres Sachverhaltes beauftragen sollten.
- Für betroffene Anleger bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GLOR Music Production II GmbH & Co. KG beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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