Wie aktuellen Pressemitteilungen zu entnehmen ist, warten Anleihegläubiger der MBB Clean Energy seit geraumer Zeit auf die zugesicherten und vertraglich vereinbarten Zinszahlungen. Um die MBB Clean Energy scheint es aber zahlreiche offene Fragen und Verwirrung zu geben, insbesondere darüber, ob Anleihegläubiger ,,berechtigte" oder unberechtigte Forderungen haben.
Diese offenen Fragen und Verwirrungen reihen sich nahtlos in eine Reihe von Mittelstandsanleihen ein, welche durch Insolvenzen und Betrugsvorwürfe auf sich aufmerksam gemacht haben. Geplant waren bei MBB im Jahre 2013 insgesamt EUR 300 Millionen einzusammeln und in Wind- und Solarparks zu investieren. Insgesamt wurden aber nach Auflage der Anleihe nur EUR 72 Millionen gezeichnet. Im Vorfeld der Anleihe hatte man damit geworben, zusätzliche Sicherheiten stellen zu können.
Bereits vor dem ersten Auszahlungstermin der vertraglich vereinbarten Zinsen kam es zu Verschiebungen mit unterschiedlichsten Begründungen. Bis heute warten die größtenteils gewerblichen Investoren auf ihre Zinsen. Überraschenderweise wurde dann in den letzten Wochen auch noch der Handel ausgesetzt und mittlerweile im Frankfurter Entry Standard ganz eingestellt. Betroffene Anleger können die Anleihe nicht mehr verkaufen/handeln und müssen derzeit offensichtlich auch auf die Zinszahlungen warten.
Bisher hat MBB für das Jahr 2013 noch keine Geschäftszahlen veröffentlich. Zwar ist die Rede von einigen Kaufverträgen zum Erwerb von Wind- und Solarparks bekannt geworden. Auch waren Großinvestoren im Gespräch. Genaueres weiß man jedoch nicht.
Die an der MBB interessierten Großinvestoren stehen möglicherweise auch im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Bewertung der Berichtigung der Anleihegläubiger, wonach es ,,berechtigt" und ,,unberechtigte" Forderungen geben soll. Hintergrund könnte das Fehlen einer wirksamen Globalurkunde für die Auflage/Verwahrung der Anleihegelder sein.
Erste institutionelle Anleger haben bereits mit der Erhebung einer Klage auf Auszahlung der Zinsen und Rückzahlung der Anleihe gedroht. Offensichtlich, so verlautbart die Presse, scheint aber bei der Unwirksamkeit der Globalurkunde ,,lediglich ein Formfehler" vorzuliegen, wonach die Anleiheurkunde von zwei Personen hätte unterzeichnet werden müssen, was offensichtlich nicht der Fall ist. Ob dieser Formfehler geheilt werden kann ist derzeit offen und auch juristisch nicht einfach zu bewerten.
Insbesondere aufgrund der unklaren rechtlichen Verhältnisse und der weiteren Vorgänge um die MBB Clean Energy ist Investoren anzuraten, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Möglicherweise stehen Investoren gerichtlich geltend zu machende Zinszahlungen und sogar ein Recht auf fristloste Kündigung der Anleihe zu. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
- Für die Prüfung der juristischen Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückführung des investierten Kapitals betreffs MBB Clean Energy durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " MBB Clean Energy " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 07. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
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