Dienstag, Juli 29, 2014

DIE LEBENSVERSICHERUNGSREFORM IM ÜBERBLICK

Da die Lebensversicherer unter den niedrigen Zinsen leiden, hat ihnen die Politik mit der Lebensversicherungsreform kräftig unter die Arme gegriffen. Offiziell begründet wird die Reform damit, dass man dadurch auch die langfristigen Ansprüche der Versicherungsnehmer sichern wolle.


Das allerdings geschieht dann zulasten von den Kunden. Verbraucherschützer haben nicht zuletzt deshalb auch schon verfassungsrechtliche Bedenken am Lebensversicherungsreformgesetz, kurz LVRG bemängelt und diese in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Joachim Gauck geschickt.

Verbraucher, die planen, momentan eine Lebensversicherung abzuschließen, sollten folgendes wissen:

1. Garantiezins

Dass der Garantiezins von Lebensversicherungsverträgen seit Jahren sinkt, ist bekannt. Bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2015 wird es nur noch 1,25 statt bislang 1,75 Prozent geben. Eine Tatsache, die - und da sind sich viele Experten einig - die Lebensversicherung als Altersvorsorge noch unattraktiver machen wird. Einige Versicherungsunternehmen überlegen derzeit, kein Neugeschäft mehr mit Kapitallebensversicherungen zu machen.


2. Bewertungsreserven

Diese Ausschüttung an die Versicherten, die Bestandteil der Rendite ist, wird künftig dann begrenzt, wenn dies zur Sicherung der zugesagten Garantien für die Bestandskunden nötig ist. Noch im Jahr 2013 wurden 3,5 Milliarden Euro an die Versicherten ausgeschüttet. Diese Bewertungsreserven entstehen durch Kursgewinne von Wertpapieren und natürlich auch aus unterschiedlichen Immobiliengeschäften - von der Investition bis zur Vermietung. Bislang war es so, dass die Versicherer ihre Kunden zu 50 % an diesen ,,Reserven" beteiligen mussten. Nun können die Versicherungsunternehmen aus oben genannten Gründen die Ausschüttung begrenzen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Versicherer mit Verweis auf bestimmte Risiken auf absehbare Zeit keine Reserven ausweisen und zahlen werden.

3. Risikoüberschüsse

Als Gegenleistung für diese versicherungsunternehmerfreundliche Regelung müssen die Kunden in Zukunft mit 90 statt bisher mit 75 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Risikoüberschüsse entstehen durch Einnahmen, die verbleiben, wenn das Unternehmen zu vorsichtig kalkuliert hat. Beispiel: Es sterben weniger Mensche (das Unternehmen muss weniger auszahlen, als gedacht) oder die Rentenzahlungen laufen weniger Jahre, als gedacht.


4. Dividenden

Wer Aktionär einer Versicherungsgesellschaft ist, dem drohen ebenfalls Verluste. Die Versicherer dürfen in Zukunft die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre stoppen, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Stattdessen können die Gesellschaften ihre Gewinne thesaurieren, einfach ausgedrückt: einbehalten.

5. Abschlusskosten

Die Abschlusskosten eines Vertrages werden künftig gerechter über die gesamte Dauer der Police verteilt. Der kleine Vorteil für den Kunden: Wenn der Vertrag vorzeitig storniert wird, sind die Verluste für den Versicherungsnehmer etwas geringer.


Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. bietet unter der Adresse www.bsz-ev.com  weitere Informationen.
Es lohnt sich auch für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken und sich für eine sachkundige Beratung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anzuschließen.

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Bildquelle: © S. Hofschlaegel / pixelio.de


Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 29.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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