Berliner Anderson Holding AG hat beim AG Charlottenburg Insolvenz angemeldet - 1000 Anleger betroffen.
Berliner Anderson Holding AG hat beim AG Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters sind 1000 Anleger betroffen. Das Anlagevolumen beträgt 3 Mio. Euro.
Der Berliner Immobilieninvestor Anderson Holding AG hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Die Anderson-Gruppe hat sich nach eigenen Angaben auf den Erwerb, die Entwicklung und den Betrieb von Pflegeeinrichtungen und Sozialbauten spezialisiert. Zum Unternehmen gehören insgesamt sieben Tochtergesellschaften; Insolvenz angemeldet hat bislang nur die Holding Gesellschaft.
Finanziert hat sich die Gruppe vorwiegend über das Kapital einer Vielzahl privater Anleger, denen Renditen von teilweise bis zu 10% versprochen wurden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannte das AG Charlottenburg den Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Berliner Kanzlei hww wienberg wilhelm eingesetzt.
Nach seinen ersten Erkenntnissen sind rund 1.000 Anleger betroffen, das Anlagevolumen beläuft sich auf ca. 3 Mio. Euro. Mit seiner Bestellung ist das Unternehmensvermögen praktisch eingefroren. In einem ersten Schritt hat Wienberg veranlasst, dass das Einwerben weiterer Anlegergelder über die nicht insolvente Tochtergesellschaft Erste Grundwert GmbH & Co. KG gestoppt wird.
"Wir werden das Unternehmen gründlich durchleuchten", sagt Wienberg, "dabei werden wir auch alle Hinweise auf eventuelle Unregelmäßigkeiten bei den Geldflüssen verfolgen." Anderson-Vorstand Karsten Rausch war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der Gruppe gehören fünf Gebäude, von denen sich drei im Bau bzw. Umbau befinden und zwei bewirtschaftet werden. Für diese beiden Objekte - eine Wohnimmobilie in Malliß bei Ludwigslust und ein Pflegeheim in Zierenberg bei Kassel bemüht sich Wienberg um eine Fortführungslösung. Mit einer Insolvenzeröffnung rechnet der Anwalt in drei Monaten.
Das die Tochtergesellschaft Anderson Erste Grundwert GmbH & Co. KG bislang nicht in Insolvenz ist, bleiben den Darlehensverträge der Anleger unverändert bestehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich solche Insolvenzen auch auf die Tochtergesellschaften ausdehnen.
Anleger der Anderson Erste Grundwert GmbH & Co. KG sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Um den Schaden abzuwenden oder zu begrenzen bieten sich einige Optionen. Es kann geprüft werden, ob die Darlehensverträge aus wichtigem Grund gekündigt oder widerrufen werden können. Dazu müsste ein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß in den Verträgen verankert worden sein. Schließlich können auch Schadenersatzansprüche gegen die Emittenten der Kapitalanlage in Betracht kommen. Schließlich sind auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen denkbar.
Betroffene Anleger sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Anderson Holding AG anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 29.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
khsteff
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