Das Amtsgericht Itzehoe hat am Donnerstag das Regel-Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 28 IE 1/14). Als Verwalter hat es Dietmar Penzlin bestimmt, der bereits das vorläufige Insolvenzverfahren betreut hat. Für 75 000 Genussrechtsinhaber stellt sich nunmehr die Frage ob und wieviel sie von ihrem investierten Geld wieder sehen werden.
Das es schlußendlich
nun doch zu der Insolvenz gekommen ist, schein auch der Vielzahl von Kündigungen der Genussrechtsinhaber
geschuldet zu sein. Laut dem Amtsgericht soll das Vermögen der Prokon Regenerative
Energien GmbH kanpp über eine Milliarde Euro betragen. 1,5 Milliarden Euro soll
der Konzern an Verbindlichkeiten haben.
Der taktische Fehler
bei Prokon der nun die Insolvenz mit herbeigeführt haben dürfte, ist nach
Meinung des BSZ e.V. darin zu suchen , dass es die Prokon Geschäftsleitung
versäumt hat mit den Anlegern die Ihr Kapital gekündigt haben eine Stundung zu
vereinbaren.
Die gute Nachricht
für die Genussrechtinhaber ist die, dass es keinen Totalausfall geben
wird. Die schlechte Nachricht liegt in
den wahrscheinlich zu erwartenden Verlusten.
,,Anleger sollten jetzt
unbedingt zweigleisig fahren und ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form-
und fristgerecht anmelden bzw. Anmelden lassen und parallel dazu ihre Ansprüche
auf Schadensersatz überprüfen lassen. Vielversprechender könnten
Schadensersatzklagen sein. ,,Die Zeichner der Genussrechte hätten über die Risiken
ihre Investition umfassend aufgeklärt werden müssen. Außerdem hat schon der
Verkaufsprospekt möglicherweise falsche oder irreführende Angaben enthalten",
so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Hoffnung macht in diesem Zusammenhang
auch ein Urteil des OLG Schleswig, das wegen irreführender Aussagen zur
Sicherheit der Prokon-Genussrechte schon einer Klage wegen unlauterer Werbung
stattgegeben hatte (Az: 6 U 14/11).
- Für Anleger von Prokon bestehen gute Gründe die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prokon beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich geltend machen zu lassen.
BSZ® Bund für soziales
und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum
Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Bildquelle: © Erich Westendarp / pixelio.de
Bildquelle: © Erich Westendarp / pixelio.de
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 01. Mai 2014 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen