Am Amtsgericht Reinbek wurde über den Schiffsfonds HCI MS HR Indication (ehemals MS Beluga Indication) das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet (Az.: 8 IN 34/14). Das berichtet das fondstelegramm.
Nach der Erstemission im Jahr 2004 konnten
sich die Anleger zunächst über hohe Ausschüttungen freuen. Im Zuge der
Schifffahrtkrise stockten diese allerdings. Nun drohen den Anlegern große
finanzielle Verluste.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den
betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu
lassen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.
„Schiffsfonds wurden häufig als sichere, renditestarke Anlage, die auch zur
Altersvorsorge geeignet ist, beworben. Genau das sind sie allerdings nicht.
Denn die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen, die großen Risiken
bis hin zum Totalverlust des Geldes, ausgesetzt sind. Insofern ist die Anlage
in einen Schiffsfonds für einen sicherheitsorientierten Anleger nicht
geeignet“, erklärtder Rechtsanwalt.
Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung
hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer
Investition aufgeklärt werden müssen. „Ist dies nicht geschehen, liegt
Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann“, soder
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zudem hätten die Banken auch über die
Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informieren müssen.
„Diese Provisionen, auch Kickbacks genannt, können die Bank in einen
Interessenkonflikt verwickeln. Möglicherweise ist sie mehr an den Provisionen
als an den Anlagewünschen des Kunden interessiert. Bei Kenntnis der Kickbacks
wäre es möglicherweise erst gar nicht zu der Kaufentscheidung gekommen. Daher
kann das Verschweigen der Provisionen ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz
auslösen“, sagt der Anlegerschutzanwalt. Natürlich müsse immer der Einzelfall
überprüft werden.
Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten
Anleger nicht lange warten, falls sie Schadensersatzansprüche geltend machen
wollen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft “Schiffsfonds/ HCI
MS HR Indication” gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. Mail
2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Cp
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