Freitag, Februar 21, 2014

Weiterer Erfolg für GFE-Geschädigten.

Fast drei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH bestätigt nunmehr auch das Oberlandesgericht München - Zivilsenate Augsburg - eine Schadensersatzpflicht des Anlagevermittlers. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Ansprüche gegen Berater und Vermittler.


Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verlaufen auch noch fast drei Jahre nach der Insolvenz der GFE Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH die von Erwerbern von Blockheizkraftwerken der GFE anhängig gemachten Klagen gegen Anlageberater/Anlagevermittler erfolgreich. So bestätigte das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 22.05.2013 (rechtskräftig) einen Schadensersatzanspruch eines Erwerbers eines Blockheizkraftwerkes der GFE gegenüber der Anlagevermittlerin. Mit Urteil vom 25.07.2013 verurteilte auch das Landgericht Augsburg einen Vermittler zum Schadensersatz, weil er seine Pflichten gegenüber dem Erwerber des Blockheizkraftwerkes nicht erfüllt habe. Neben dem bezahlten Kaufpreis sprach das Landgericht Augsburg dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Kläger auch die Finanzierungskosten zu.

Der Vermittler, der gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg über seine Rechtsanwälte Berufung zum OLG München - Zivilsenate Augsburg - eingelegt hatte, nahm in der mündlichen Verhandlung auf ausdrückliches Anraten des Senats seine Berufung zurück. Damit ist jetzt auch das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig.

Bereits in den Jahren 2011 und 2012 konnten durch diese Kanzlei Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. So hat beispielsweise am 14.10.2011 das Landgericht Landshut den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Auch in weiteren von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB geführten Verfahren konnten zwischenzeitlich vor verschiedenen Gerichten rechtskräftige Urteile zu Gunsten der Anleger erstritten werden.

In Einzelfällen wurden auch Vergleiche mit den Beratern bzw. Vermittlern geschlossen. So wurde beispielsweise im Juni 2012 vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80 Prozent der Klageforderung an eine GFE-Anlegerin zu bezahlen.

"Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es nach wie vor sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Steffen Liebl. "Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.

  • Für geschädigte Erwerber von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ,,GFE Group"   beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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 Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
                    
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Februar  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbstlbl

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