Donnerstag, Februar 06, 2014

Prokon und die bankrechtlichen Hintergründe von Genussscheinen - was sind "Tier-Grade"?

Prokon und die bankrechtlichen Hintergründe von Genussscheinen - was sind Tier-Grade? Die Prokon- Geschichte hat die Genussscheine in den Brennpunkt gerückt. Genussscheine werden dem Ergänzungskapital zugeordnet. Sie weisen in der Regel eine befristete Laufzeit auf.


Bei den Produkten werden die einzelnen Kapitalkonten unterschiedlich geratet. Das Rating bezeichnet man als Seniorität. Die Seniorität bezeichnet die Reihenfolge, in der die Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzfall befriedigt werden. Allgemein werden Senior Bonds vor den Junior Bonds befriedigt, diese wiederum vor dem Mezzanine-Kapital und dieses vor dem Eigenkapital. Die Genussscheine werden dem Mezzanine-Kapital zugerechnet.

Der Begriff "Tier-Grade" hat nicht mit den Vierbeinern zu tun, er stammt aus dem Englischen und bedeutet Schicht oder Rang.

Es wird zwischen mehreren Arten von Tier-Anleihen unterschieden:

Tier 1-Anleihen

Tier 1-Anleihen sind ein bestimmter Typ nachrangiger Anleihen, die von Kreditinstituten begeben werden. Im Liquidationsfall sind sie nachrangig zu Senior-Anleihen (erstrangige Anleihen), nachrangigen Anleihen, Genussscheinen und stillen Beteiligungen. Ihre Ansprüche rangieren jedoch vor denen der Aktionäre. Tier 1-Anleihen werden in der Bilanz des Emittenten dem Kernkapital zugeordnet. Hierfür müssen noch folgende Ausstattungsmerkmale erfüllt werden:

Unendliche Laufzeit, jedoch Kündigungsrecht des Emittenten frühestens nach fünf Jahren, dann zu jedem Kupontermin
Kündigung kann nur erfolgen, wenn genügend Mittel für eine Rückzahlung vorhanden sind (aufsichtsrechtliche Zustimmung erforderlich)
Zinszahlung darf nur geleistet werden, wenn genug verteilbarer Gewinn vorhanden ist, ausgefallene Zinszahlungen dürfen nicht nachgezahlt werden
Zinszahlung kann fest oder variabel sein
Keine Besicherungen oder Garantien der Anleihe

Upper Tier 2-Anleihen

Upper Tier 2-Anleihen sind auch unter dem Begriff Genussscheine bekannt. Diese sind beim Unternehmen dem Ergänzungskapital zuzuordnen und haben überwiegend eine befristete Laufzeit . Es gibt wenig unendliche (perpetual) Emissionen. Die Produktbeschreibung finden Sie unter Genussscheine.

Lower Tier 2-Anleihen

Bei Lower Tier 2-Anleihen ist die Laufzeit fest, mindestens aber 5 Jahre und die Zinszahlung darf nur im Insolvenzfall ausgesetzt werden. Diese Anleiheart wird ebenfalls dem Ergänzungskapital zugeordnet.

Tier 3-Anleihen

Tier 3-Anleihen sind im Liquidationsfall mit den Lower Tier 2-Anleihen gleich-gestellt. Zins- und Tilgungszahlungen werden aber ausgesetzt, wenn das Eigen-kapital unter die gesetzlichen Mindestanforderungen sinkt. Die Laufzeit dieser kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten ist zwischen 3 und 5 Jahren.

GLÄUBIGERRANGORDNUNG IM LIQUIDATIONSFALL:

1.Rang

Erstrangige Anleihe

Fremdkapital

  
2.Rang

Tier 3-Anleihen

Drittrangmittel

Lower Tier 2-Anleihen

Ergänzungskapital - Genussscheine

  
3.Rang

Upper Tier 2-Anleihen/Genussscheine

Ergänzungskapital

  
4.Rang

Tier 1-Anleihen

Kernkapital

  
5.Rang

Aktien

Kernkapital

Bei den Anleihen gilt generell: 

Vorteile:
Höhere Rendite als Senior-Anleihen - Prokon Genussscheine mit 6 % p.a.
Kündigungsmodalitäten sind festgelegt

Nachteile:
Kein Gläubigerschutz im Insolvenzfall - Prokon Genussscheine
Kein fester Rückzahlungstermin, nur durch Kündigung Emittenten/Gläubigers
Höhere Kursschwankungen durch höheres Ausfallrisiko


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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
   

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteff

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