Mittwoch, Februar 05, 2014

Infinus Dresden - Erste Insolvenzverfahren eröffnet - Vermögen beschlagnahmt

Im Zuge der Pleite der Infinus-Gruppe aus Dresden wurde das erste Insolvenzverfahren eröffnet. Es betrifft die Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettine Schmudde von White & Case bestellt.


Damit können Gläubiger nun ihre Forderungen anmelden. Betroffen von der Insolvenz sind ca. 530 Gläubiger, davon 111 Anleihegläubiger. Auch für die MAS Finanz AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der anderen der Infinus-Gruppe angehörenden Gesellschaften wird voraussichtlich im Frühjahr erfolgen.

Gleichzeitig gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass bei den beschuldigten Verantwortlichen der Infinus Vermögenswerte in Höhe von ca. 14,5 Mio. Euro sichergestellt wurden. Darunter befinden sich Goldbarren, Armbanduhren und Luxus-Karossen.

Für Anleger besteht damit die Möglichkeit sich direkt bei den Verantwortlichen schadlos zu halten und sich im Wege des dinglichen Arrestes eine Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen zu sichern. ,,Wie bei allen Vollstreckungsmaßnahmen ist hier zu erwarten, dass nun ein Wettrennen der Gläubiger einsetzt", meint BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen.

,,Maßgeblich für den Erfolg von Vollstreckungsmaßnahmen ist nämlich, dass man so schnell als möglich tätig wird, sonst droht man mit seinen Ansprüchen leer auszugehen", so Geißler weiter.
  • Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG"  anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler                              

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 03.  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

mhgtg

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