Dienstag, Januar 28, 2014

PROKON - Investitionen und seine Folgen.

Nachdem der BSZ e. V. in den letzten Tagen und Wochen mehrfach und ausführlich über die Geschehnisse rund um PROKON berichtet hat, scheint zwar dem Grunde nach, nach Bekannt werden des Insolvenzantrages, etwas ,,Ruhe" eingekehrt zur sein. 


Wenige Tage nachdem die große Verunsicherung um PROKON mit dem Antrag auf Eröffnung der Insolvenz vor dem Amtsgericht Itzehoe seinen Höhepunkt erreicht hatte, treten aber neue Entwicklungen ans Tageslicht, welche durchaus auch für einzelne Anleger nachteilig sein könnten.

Neben dem Umstand, dass sich zwischenzeitlich zahlreiche Hedgefonds um PROKON bzw. einzelne Finanzpapiere bemühen und z. B. die Hamburger Solar- und Windparkbetreiberin Capital State Interesse am Kauf von PROKON Anlagen geäußert hat, treten teils äußerst fragliche Details bezüglich eines Geschäfts der PROKON in Rumänin ans Licht.

Äußerte sich der vorläufige Insolvenzverwalter vor wenigen Tage dahingehend, dass hier zunächst Ruhe zu bewahren ist und die Anleger damit rechnen können, dass zumindest eine nicht unerheblicher Teil des angelegten Kapitals wiedererlangt werden kann, häufen sich die Anzeichen dafür, dass aus einem von der PROKON betriebenen Geschäft zum Erwerb von Wald in Rumänin mit juristischen Schritten und erheblichen Zahlungsansprüchen zu Lasten der Gesellschaft und wohl auch zu Lasten der Masse zu rechnen ist.

PROKON hatte erst im Januar 2013 einen ,,Deal" über den Erwerb von Wald in Rumänin als zukunftssichere Investition angepriesen.  Dieses Geschäft könnte sich nunmehr als derart nachteilig auswirken, dass die hier investierte Summe von EUR 80 Millionen auf dem Spiel steht.  Zahlreiche ,,Vermittler" aus diesem Deal erwägen, Klage gegen die Firma PROKON einzureichen. Es geht um Provisionen im Millionenbereich welche nicht gezahlt worden sein sollen.  Gemäß den offiziellen Angaben aus diesem Geschäft geht es um 63.000 ha Waldfläche für einen Kaufpreis von insgesamt EUR 140 Millionen.

Nach neueren Informationen kann dieses Kaufgeschäft aber offensichtlich nicht durchgeführt werden, da die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke bzw. des Waldes in Rumänin unübersichtlich sind und auch diesbezüglich bereits Gerichtsverfahren der ehemaligen Eigentümer gegenüber der staatlichen Forstbehörde geführt werden. In den Verkauf sind einige fragliche Personen verwickelt. Kontakte bzw. Beziehungen zur Regierung, welche zum Vorteil der Vertragsparteien in Rumänien und zum Nachteil der PROKON ausgehen könnten, waren vorhanden. Sollten sich die Streitigkeiten in Rumänin zum Nachteil der PROKON entwickeln, drohen hier Verluste im hohen Millionenbereich.

Grund für diese Situation scheint ein Fehler bei der Gestaltung der Verträge gewesen zu sein. So besteht nämlich im Hinblick auf dieses Geschäft eine Firma HIT Holzindustrie, in welche die PROKON ebenso Millionenbeträge investiert hat. Die PROKON selbst hat auf diese Firma aber keinerlei tatsächlichen und rechtlichen Einfluss, da die Geschäftsführer eigenständig bestellt wurden. Gleiches gilt für die hier in Rumänin ansässige Firma HIT Timber. Auch hier hat die PORKON keinen direkten Einfluss auf die Geschäfte.

Sollte sich herausstellen, dass die hier abgeschlossenen Geschäfte mit dem Erwerb des Waldes in Rumänin nicht realisiert werden, ist unklar, wie sich diese auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens auswirken werden.

Ungeachtet dieser Meldungen hatte der BSZ e. V. Anleger der PROKON zunächst angeraten, hier das Fortführungskonzept abzuwarten. Ungeachtet der Unterstützung der Fortführung der PROKON sollten einzelne Anleger jedoch erwägen, hier zur Verbesserung ihrer rechtlichen Position durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, ob hier möglicherweise anderweitige Schadenersatzansprüche gegeben sein könnten.

So hatte der BSZ e. V. auch drüber berichtet, dass Anleger teils durch ,,irreführende Werbung", einen zu positiven Eindruck auf der Grundlage der ausgehändigten Informationen erhalten haben. Zahlreiche Anleger, welche durch Vertrauensanwälte des BSZ e. V. anwaltlich vertreten werden, haben berichtet, dass sie einzig und allein aufgrund dieser positiven Darstellungen die Genussscheine gezeichnet haben und auch das Kapital weiter erhöht haben.
  • Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen parallelen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Genussrechtsinhaber sich der bereits bestehenden Interessengemeinschaft PROKON anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Bildquelle: © Thorben Wengert / pixelio.de    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

aw

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