Das Landgericht Düsseldorf hat in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren die beklagte Targobank am 28. Januar 2014 darauf hingewiesen, dass es die Klage hinsichtlich des geltend gemachten Schiffsfonds MS Santa-B Schiffe für erfolgreich erachte.
Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch die Targobank im Jahr 2006 eine Beteiligung an der MS Santa-B Schiffe gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei machte nun geltend, von der Targobank fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Darüber hinaus sei er nicht auf die hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten hingewiesen worden. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Das Landgericht Düsseldorf erteilte nun in der mündlichen Verhandlung am 28.01.2014 den Hinweis, dass die Eigenkapitalvermittlungskostenquote unstreitig bei ca. 26 Prozent und somit über der vom Bundesgerichtshof angenommenen Grenze von 15 Prozent läge. Sofern die Targobank dies bestreite, sei entsprechender Vortrag wohl als verspätet anzusehen, sodass hinsichtlich der Beteiligung an der MS Santa B-Schiffe von einer erfolgreichen Klage des Anlegers auszugehen sei. Das Landgericht hat den Parteien daher dringend geraten, Vergleichsgespräche wegen dieser und einer weiteren geltend gemachten Beteiligung zu führen, um so zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Düsseldorf bestätigt nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts und Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.", so Rechtsanwalt Luber. ,,Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."
Der Hinweis des LG Düsseldorf fügt sich nahtlos in die positive Rechtsprechung der Landgerichte Itzehoe und Lüneburg sowie des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts ein. Rechtsanwalt Luber: ,,Denn nun hat ein weiteres Gericht festgestellt, dass die sog. Weichkosten bei der MS Santa-B, wie im Übrigen auch bei vielen anderen Schiffsfonds, so überhöht waren, dass Anlageberater hierauf deutlich hinweisen müssen. Nach unserer Erfahrung war dies aber nur selten der Fall."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften - beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen - konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelles Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Duisburg von Spetember 2013, in denen die Targobank Bank zur Zahlung von Schadensersatz in fünfstelliger Höhe an einen von den Rechtsanwälten vertretenen Anleger verurteilt wurde, weil dieser nicht ordnungsgemäß über die weichen Kosten bei einem Schiffsfonds aufgeklärt wurde.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Santa B-Schiffe gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. 01. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
cllblub
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