Freitag, November 29, 2013

Informationsveranstaltungen für Geschädigte Kapitalanleger: oft nur Akquisemaschine

Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte angeworfen wird. Neben den kostenpflichtigen Internetanzeigen wird auch gerne mit  kostenlosen Informationsveranstaltungen geworben. Sogenannte "Experten" wollen da angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen. 


Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu "einer wichtigen Informationsveranstaltung" einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten.

Es ist unwahrscheinlich, dass die dabei in den Vordergrund gestellten Informationen den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten und Mitgliedern nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend vor großem Publikum in einer Abendveranstaltung abhandeln lassen. Die oft besorgte Nachfrage von Mitgliedern, wer bei Verhinderung den Termin wahrnehmen könne, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Informationsveranstaltungen: Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.

Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen. Niemand kann genau zu einem solch frühen Zeitpunkt vorhersagen, wie sich die Situation und damit die Rechtslage weiterentwickelt.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über fünfzehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu      www.rechtsboerse.de    Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.  Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu           

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
             

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. 11. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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