Freitag, Oktober 18, 2013

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG: Viele Anleger erhalten Mahnbescheide!

Vielen Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (nachfolgend ALAG) gehen derzeit Mahnbescheide zu, im Rahmen derer ausstehende Einlagen im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der ALAG geltend gemacht werden.


,,Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Hösler von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

,,Auch wenn dem Anleger ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Stefan Hösler.

Es ist damit zu rechnen, dass die ALAG bei einem erfolgten Widerspruch die verbleibenden rückständigen Einlagen bzw. teilweise auch die zukünftigen Ratenzahlungen von den Anlegern im Rahmen eines Klageverfahrens geltend macht.

Aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte kann dem Rückforderungsbegehren der ALAG neben dem Verjährungseinwand u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder aufgrund des nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden. Weiterhin ist hinsichtlich der Forderung der ALAG auf Zahlung von ausstehenden Einlagen nach Auffassung der Rechtsanwälte bereits keine Anspruchsgrundlage für die ALAG ersichtlich.

In einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wies das Gericht kürzlich u.a. darauf hin, dass in der durch die ALAG in dem besagten Verfahren erhobenen Klage eine schlüssige Darlegung des Klageantrages bisher nicht erfolgt ist. Hierfür sei eine rechnerisch nachvollziehbare Darlegung der Berechnung des Abfindungsguthabens erforderlich.

Sofern Anleger einen Mahnbescheid oder eine Klage der ALAG zugestellt bekommen, sollten diese vor Ablauf der gesetzten Fristen durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Forderung der ALAG im Rahmen des Klageverfahrens zu verteidigen oder sich erläutern zu lassen, welche anderen Handlungsoptionen bestehen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler              



Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 10.  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

cllbhös

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