Donnerstag, September 05, 2013

MPC Offen Flotte ("Santa-B Schiffe"): Gesellschafternetzwerk formiert sich!

Die ,,Santa-B Schiffe" werden außerhalb eines Insolvenzverfahrens verkauft. Vom Anlegergeld bleiben nur 4,41 % der Beteiligungssumme - weniger als das Agio. Doch die Anleger der MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") sind nicht rechtlos gestellt.


Gesellschafternetzwerk in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe")  entsteht,

Anleger des Schiffsfonds MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") können jetzt einem Gesellschafternetzwerk beitreten, um Informationen zu bündeln und ihre Interessen besser wahrzunehmen. Je mehr Gesellschafter sich diesem Netzwerk anschließen, umso wirkungsvoller kann Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

...da die Treuhandkonstruktion ...

Viele Anleger haben sich nicht direkt, also als sog. unmittelbare Kommanditisten, sondern nur mittelbar über die Treuhänderin, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, an der Fondsgesellschaft MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") beteiligt. Die Treuhänderin nimmt hierbei die Stimmrechte der einzelnen Anleger gebündelt wahr, um im vermeintlichen Interesse der Anleger zu handeln, Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen und um damit den Kurs der Fondsgesellschaft maßgeblich mitzubestimmen. Die Treuhänderin fungiert also - untechnisch gesprochen - als verlängerter Arm der Anleger.

... ein zweischneidiges Schwert ist

Auf den ersten Blick scheint diese Beteiligungsform als durchaus bequem. Problematisch ist allerdings, dass sich die Anleger ihre Treuhänderin bei Zeichnung des Fonds MPC Offen Flotte (,,Santa-B Schiffe") nicht aussuchen konnten. Bereits im Rahmen der Konzeption stand die Treuhänderin fest. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH fungiert zudem bei zahlreichen anderen geschlossenen Fondsgesellschaften von MPC als Treuhänderin, was eine langjährige Zusammenarbeit vermuten lässt. So ist nicht auszuschließen, dass zur Wahrung des ,,Betriebsfriedens" die Vorhaben und strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung durch die Treuhänderin lediglich ,,abgenickt" werden. Das Gesellschafternetzwerk soll hierzu nun einen Ausgleich schaffen.

Anleger können auch Schadensersatz verlangen

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtet hat, haben die an der MPC Offen Flotte (MS Santa-B Schiffe) beteiligten Anleger, gleich welche Beteiligungsform, gute Chancen, ihren Schaden von Kreditinstituten ersetzt zu bekommen, da sie regelmäßig nicht über die enormen Vertriebsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) informiert wurden. Nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGH) müssen Kreditinstitute ungefragt über die genaue Höhe der vereinnahmten Provisionen aufklären. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte konnte auf diese Weise schon zahlreichen Anlegern zur Schadenskompensation verhelfen. Erst vor wenigen Tagen konnten wieder entsprechende Vergleiche abgeschlossen werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. September 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
drsthüschön

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