Schweizer Banken müssen ,,Retrozessionen" heraus geben. Auch tausende Deutsche können vermutlich Rückforderungsansprüche stellen. Achtung, es droht Verjährung!
Das Schweizer Bundesgericht (entsprechend dem deutschen BGH) hatte bereits mit Urteil vom 30.10.2012 entschieden, dass Schweizer Banken sog. ,,kick-backs", in der Schweiz ,,Retrozessionen" genannt, die sie von Drittanbietern für den Vertrieb der Fonds und strukturierten Produkten erhalten haben, zurück erstatten müssen.
Schweizer Banken müssen ihren Kunden nun diese ,,Kick-backs" zurück zahlen, es sei denn, man hat ausdrücklich unterschrieben, dass man auf die Auszahlung der ,,Kick-backs" verzichtet.
Auch viele tausende deutsche Anleger dürften von diesem Urteil betroffen sein, da mehr als die Hälfte der in der Schweiz verwalteten Gelder ausländischer Herkunft sind. ,,Während vor einigen Monaten die Banken eher noch die Forderungen der Kunden abgeblockt haben, ist nun verstärkt zu beobachten, dass diverse Banken auch bereits außergerichtlich zu Lösungen bereit sind," so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von Dr. Späth & Partner aus Berlin. ,,Da davon auszugehen ist, dass das Urteil auch rückwirkend für mehrere Jahre gilt, sind wohl sehr viele Anleger, auch deutsche Anleger, betroffen," so Dr. Späth. ,,Auch viele deutsche institutionelle Anleger wie z.B. Pensionskassen dürften betroffen sein und können nun die ,,Kick-backs" zurück fordern."
Hierbei kann es sich nach Ansicht von Dr. Späth durchaus um große Summen handeln. ,,Wer beispielsweise im Rahmen einer Vermögensverwaltung einen Betrag von 1 Mio. EUR angelegt hat, bei dem können im Laufe der Jahre durchaus ca. 10 % des Geldes, und somit ca. 100.000,- EUR, an Retrozessionen an die jeweilige Bank geflossen sein. Bei höheren Summe entsprechend höhere Beträge, die nun von den Banken zurück gefordert werden können."
Dr. Späth geht davon aus, dass das Urteil zu einer Klagewelle gegen Schweizer Banken führen könnte, auch gegen große Institute, und diesmal auch ausländische Anleger, wie z.B. deutsche Anleger von den Banken ihr Geld zurück fordern werden, da es sich, anders als nach dem ersten Schweizer ,,Kick-back"-Urteil aus dem Jahr 2006 zum Großteil nicht mehr um undeklarierte Gelder handeln dürfte. Doch Achtung: ,,Da in diversen Fällen, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, bereits zum Jahresende 2013 Verjährung einzutreten droht, sollte umgehend gehandelt werden," so Dr. Späth.
- Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Schweizer Retrozessionen" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
drwspä
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