Freitag, September 20, 2013

Concept1 - vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Im Betrugsfall Concept1 hat das Amtsgericht Nürnberg mit Beschluss vom 10.09.2013 Rechtsanwalt Schwartz als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.


Dieser soll entsprechend des vorhergehenden Beschluss bis zum 07.10.2013 gutachterlich prüfen, ob eine für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens erforderliche Masse zur Verfügung steht. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind vorläufig untersagt bzw. einstweilen eingestellt.

Es ist aufgrund der vorhandenen durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte davon auszugehen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben alle Gläubiger, dieselbe Stellung. ,,Ich gehe nicht davon aus, dass einige Gläubiger insolvenzfeste Ansprüche sichern konnten", so BSZ-Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Torsten Geißler aus der Fachanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen in Jena. ,,Hierfür war die zur Verfügung stehende Zeit viel zu kurz. Gleichwohl war es sinnvoll, sich zunächst im Wege der dinglichen Sicherung Zugriff auf die Vermögenswerte zu verschaffen, da die Frage, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, noch nicht abschließend geklärt ist", so Geißler weiter.

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Anleger gehalten, ihre Forderungen fristgerecht zur Tabelle anzumelden und entsprechend zu belegen.

,,Wir nehmen für unsere Mandanten die Überwachung der Fristen und die Forderungsanmeldung natürlich sorgfältig vor, um keiner Ansprüche verlustig zu gehen", erklärt Geißler. Die Tücke liegt hier nämlich darin, dass die Anleger einem Betrug aufgesessen sind, und die Anleger dies entsprechend anmelden müssen. Gegebenenfalls müssten im Falle des Bestreitens der Forderungen Feststellungsklagen erhoben werden.

Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, geht das Rennen um die Vermögenswerte weiter. Diejenigen Anleger, die bereits dingliche Sicherungen erlangt haben, haben hier natürlich die besten Karten. Zunächst gilt es also das Gutachten abzuwarten und die Staatsanwaltschaft bei der Suche nach weiteren Vermögenswerten zu unterstützen.
  • Durch die hohe Zahl der  Mitglieder in der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Concept1" und dadurch, dass so gut wie jeder Betroffene zur Aufarbeitung des Falles ein Stück beitragen konnte, stellt sich für die Fachanwaltskanzlei und Vertrauenskanzlei des BSZ e.V. aus Jena der Sachverhalt nun schlüssig dar. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass dies unter anderem ein großer Vorteil einer großen Gemeinschaft von Geschädigten ist, die zusammen für ihre Rechte streitet. Daher bestehen sehr gute Gründe für  die Geschädigten, sich der BSZ Interessengemeinschaft ,,Concept 1" anzuschließen und ebenfalls von der starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
                                                                     

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. September 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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