Freitag, September 13, 2013

Cargofresh AG: Exvorstand hat Anleger getäuscht. Betroffene können Schadenserstaz geltend machen.

Der ehemalige Vorstand der insolventen Ahrensburger Cargofresh AG hat nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die Anleihegläubiger getäuscht. Das wesentliche Geschäftsmodell, die CA Technik, war bis zuletzt mangelhaft. Das Unternehmen konnte damit kein Geld verdienen. Betroffene fühlen sich betrogen.


Knapp 2.000 an und für sich sicherheitsorientierte Kapitalanleger wurden vom Itzehoer Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG in die hochspekulativen Schrottpapiere der Cargofresh AG geredet. Das Unternehmen ging pleite; die Betroffenen verloren viel Geld.

Jetzt zeichnet sich nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper für viele Betroffene die Möglichkeit ab, das Geld zurückzuholen. Von den ACCESSIOmachern Andre Driver, Carsten Bengsch, der Münchener DAB bank AG und, nicht zuletzt, vom ehemaligen Vorstand der Cargofresh.

Rechtsanwältin Jennifer Griebe: "Wir vertreten die Meinung, dass die beiden Herren Driver und Bengsch den Geschäftsbetrieb des Wertpapierhandelshauses von Anfang an darauf ausgerichtet haben, an und für sich sicherheitsorientierte Kapitalanleger unwissend in hochspekulative, wirtschaftlich sinnlose Investments, zu denen unter anderem die Anleihen der Cargofresh AG zählen, zu treiben."

Und das wurde höchstrichterlich flankiert: Der Bundesgerichtshof hat in einer Aufsehen erregenden mündlichen Verhandlung in einem anderen Zusammenhang festgestellt, dass die Kunden der ACCESSIO AG systematisch falsch beraten wurden. Und das ist auch das Ergebnis einer Untersuchung einer bedeutenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die beiden ehemaligen ACCESSIOvorstände dieses inkriminierte System gezielt geschaffen haben, um ganz konservative, sicherheitsorientierte Kunden abzuziehen. Daraus folgen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die beiden Herren Driver und Bengsch.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: "Darüber hinaus sind wir durch unsere Recherchen in der Sache zu der Einschätzung gekommen, dass die Münchener DAB bank AG auch haftet. Die Bank hat die Depots der meisten ACCESSIO Kunden geführt. Wir haben Tatsachen ermittelt, die den Schluss nahe legen, dass die Bank die ACCESSIO AG als sprichwörtliche Drückerkolonne  genutzt hat. Die DAB Bank AG hat bei der Vermittlung der Schrottpapiere kräftig mitverdient. Obwohl sie nach unserer Einschätzung wusste, dass die meisten Wertpapiere, die das Itzehoer Wertpapierhandelshaus vermittelt hat, für die meisten Kunden viel zu riskant gewesen sind."

Und das hat Folgen. Als Depotbank der meisten ACCESSIO Kunden ist sie verpflichtet gewesen, die Kunden gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass die von der ACCESSIO AG vermittelten Wertpapiere viel zu riskant für sie sind. Das hat sie nach der Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte grob fehlerhaft erledigt. Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte führen mittlerweile in rund 400 Fällen erfolgsträchtige Prozesse gegen die Münchener Bank und das Oberlandesgericht München hat die Bank sogar schon in einer Sache, die jetzt beim Bundesgerichtshof zur Prüfung liegt, verurteilt.

Zudem haben die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte festgestellt, dass die CA Technologie, mit der die Cargofresh AG Geld verdienen wollte, von Anfang an und bis zuletzt nicht richtig funtkioniert hat. Bei der CA Technolgie handelt es sich um ein besonderes Kühlsystem, mit dem zum Beispiel Südobst in fernen Ländern reif geerntet werden und auf dem Weg nach Europa unter Ausschluss des Sauerstoffs über Wochen hinweg frisch gehalten wird. Das hätte die Produktqualität ganz wesentlich verbessert. Aber die Cargofresh AG war bis zuletzt nicht in der Lage, die Technik marktfähig zu machen.

Das sind zwei nach der Einschätzung der auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte ganz wichtige Informationen für alle Anleger gewesen, die der Exvorstand nicht weitergegeben hat. Nach Lage der Dinge hätten die meisten Betroffenen in dem Fall nicht gekauft. Und keinen Schaden erlitten. Jetzt können sie den aus den Informationspflichtverletzungen folgenden Schaden gegenüber dem Vorstand geltend machen. Und der haftet dann gegebenenfalls mit seinem Privatvermögen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke
                    
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. September  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
grököp

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