BSZ e.V. bündelt Interessen! Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: „Die Einladungen der SolarWorld AG zu den zweiten Versammlungen sind draußen: Anleihegläubiger sollen sich am 8. und 9. Juli versammeln. Der letzte Ausweg: Kündigen und auf Rückzahlung klagen.“
Anleihegläubiger der SolarWorld AG haben von
ihren Depotbanken diese Woche die Einladungen zu den zweiten
Anleihegläubigerversammlungen am 8. bzw. 9. Juli 2013 erhalten. Zweck ist,
erneut über die Bestellungen eines gemeinsamen Vertreters aller
Anleihegläubiger für beide SolarWorld-Anleihen Beschluss zu fassen. Die
neuerlichen Versammlungen werden voraussichtlich in jedem Fall beschlussfähig
sein. Unmittelbar im Anschluss sollen jeweils Versammlungen stattfinden, in
denen mit dem Gemeinsamen Vertreter die Restrukturierungspläne erläutert werden
sollen.
Dazu BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher:
„Damit drängt die Zeit für Anleihebesitzer zunehmend. Denn vor diesen Terminen
sollten die Anleihen gekündigt sein, wenn man volle Rückzahlung der Nominale
und Zinsen will. Andernfalls wird man erheblich Einschnitte hinnehmen müssen.
Unsere Erfahrung ist, dass bei entsprechend formulierten Deckungsanfragen,
Rechtsschutzversicherer die Kosten einer etwaigen Klage übernehmen.
Dementsprechend haben wir erste Klagen gegen SolarWorld für unsere Mandanten
eingereicht.“
Dr. Liebscher warnt zudem Anleihebesitzer
vor: „Sicherheitshalber sollten Anleihebesitzer darüber hinaus schon jetzt die
Ausstellung von Besonderen Nachweisen mit Sperrbescheinigungen bei ihren
depotführenden Banken verlangen. Die Vorlage solcher Bescheinigungen in der
Versammlung ist notwendig, damit von Anleihegläubigern beauftragte
Rechtsanwälte in den Versammlungen für ihre Mandanten teilnehmen können.
Üblicherweise dauert die Ausstellung bei den Banken ein paar Tage. SolarWorld
hat auf seiner Webseite Mustertexte zwar hierfür veröffentlicht, allerdings ist
zu beachten, dass das richtige Datum bis zum Ablauf der Sperrfrist eingetragen
wird: Dies ist der Tag nach Abhaltung der zweiten Gläubigerversammlung (das
momentan in den Mustertexten angegebene Datum ist noch das der ersten
Versammlung). Da ist Vorsicht geboten!“
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth
& Partner übernimmt für Anleihebesitzer gerne kostenlos die Deckungsanfrage
bei der Versicherung für ein Klageverfahren. Zuvor sollte allerdings gekündigt
sein: Die Kündigung ist gegenüber der Hauptzahlstelle zu erklären und die
Formerfordernisse ergeben sich aus den Anleihebedingungen. Nach einer Kündigung
können Anleger dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen
wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen.
Dr. Liebscher: „Aber auch für Anleger ohne
Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben,
bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der
Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht
zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Zudem können
Anleihegläubiger, deren Kündigung zurückgewiesen wurde und die keine Rechtsschutzversicherung haben,
abwarten, wie sich die Klagen der versicherten Anleihegläubiger entwickeln. Die
Kündigung sollte aber an besten bis Ende Juni/Anfang Juli 2013 erfolgen!“
Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner aus Berlin ist
bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von
Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B.
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate,
Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG;
SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits
über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten
haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus
und verlangt Rückzahlung, falls erforderlich durch Einreichung einer Klage. Für
Anleger die selbst gekündigt haben, bereitete die Kanzlei Klagen vor und reicht
diese ein. Ferner macht sie Deckungsanfragen bei etwaigen
Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V.Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom
16.06.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und
Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs,
sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
spädrmalieb
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