Sonntag, Juni 16, 2013

Hess AG: Anleger machen Schadensersatzansprüche geltend!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereiten Güteanträge vor! Anleger fordern Schadensersatz!


Der am 25.10.2012 erfolgte Börsengang der Hess AG entwickelte sich zum Desaster: Wurden für das Geschäftsjahr 2011 von der Hess AG Umsätze von 68,1 Mio. € sowie für die ersten drei Quartale des Jahres 2012 Umsatzzuwächse von 33,7 % berichtet, so teilte die Hess AG in einer Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21.01.2013, dass die Gesellschaft zumindestens seit dem Jahr 2011 fingierte Umsätze ausgewiesen habe, woraufhin der Aktienkurs um über 60 % einbrach. Die beiden Vorstandsmitglieder wurden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung abberufen und fristlos gekündigt.

Am 13.02.203 musste die Hess AG schließlich Insolvenzantrag stellen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sind der Ansicht, dass der Wertpapierprospekt der Hess AG fehlerhaft ist und den Anlegern somit Schadensersatzansprüche zustehen, weil wesentliche für die Beurteilung der Wertpapiere Faktoren falsch dargestellt wurden.

Außerdem dürften den Anlegern der Hesse AG auch deliktische Ansprüche aus unerlaubter Handlung und möglicherweise Kapitalanlagebetrug gegen die Verantwortlichen zustehen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sehen daher sowohl Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Hesse AG, aber auch gegen die Konsotialbanken, die die Verantwortung für den Inhalt des Prospekts übernommen haben.

Insgesamt werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte somit gegen 5-6 Verantwortliche vorgehen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
    
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 16.06.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
drwspä

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