Individuelle Forderungsanmeldung trotz Wahl gemeinsamer Vertreter ratsam. Sanierungskonzept bedarf der Überprüfung! Am 08.04.2013 fanden im Düsseldorfer Congress Center die Gläubigerversammlungen für die Anleiheinhaber der diversen Anleihen der WGF AG statt, in denen es um die Wahl sog. „gemeinsamer Vertreter“ ging.
Diverse BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wie
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth & Partner, aber
auch diverse andere BSZ e.V.-Vertrauensanwälte waren auf den
Gläubigerversammlungen anwesend. Für alle Anleihen mit Ausnahme der Anleihe
WGFH 07 wurden auch sog. „gemeinsame Vertreter“ gewählt. Eigentlich könnten nun
auch die Forderungsanmeldungen für die Anleger von den sog. „gemeinsamen
Vertretern“ vorgenommen werden.
Doch hier ist Vorsicht angebracht:
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen läuft
am 26.04.2013 ab. Diverse Anleihegläubiger haben jedoch angekündigt, die Wahl
anzufechten bzw. sogar die Beschlüsse ggf. im Wege der Anfechtungsklage
anzufechten. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Ob somit die gemeinsamen Vertreter
wirksam die Forderungen werden zur Insolvenztabelle anmelden können, steht
somit nicht mit 100%iger Sicherheit fest, da Klagen gegen die Beschlüsse noch nach
dem 26.04.2013 eingereicht werden könnten.“
Aus diesem Grunde rät der BSZ e.V. den
Anleihegläubigern, die Forderungen zur Sicherheit noch einmal selber
anzumelden, auch um hier ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung am
22.05.2013 zu erhalten.
Ansonsten wurde auf der Gläubigerversammlung
am 08.04.2013 ein weiteres Sanierungskonzept vorgeschlagen: So will der
Anlegeranwalt Prof. Dr. Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, der
zur Zeit Mitglied des Gläubigerausschusses ist, in den Vorstand wechseln und
dort die Aufgabe des Sanierungsvorstands übernehmen. Reiter will das
Unternehmen weiter führen, unter anderem auch, um den Anlegern eine höhere
Insolvenzquote zu sichern.
„Ob es sich bei diesem Sanierungskonzept um
ein für die Anleger vorteilhaftes Konzept handelt, wird von uns gerade
überprüft, insbesondere, ob es einen Mehrwert im Vergleich zur Abwicklung über
einen regulären Insolvenzverwalter bietet“ so Rechtsanwalt Dr. Walter
Späth.
„Insbesondere, ob die der WGF AG gewährte
Eigenverwaltung der richtige Weg ist, muss genau überprüft werden, denn wir
sehen es zumindestens skeptisch, dass Herr Pino Sergio weiterhin im Vorstand
bleibt. Wir werden das Konzept daher genau überprüfen und ggf. auf der
Gläubigerversammlung am 22.05.2013 geeignete Gegenvorschläge machen, denn
entscheidend muss immer das Wohl der Anleihegläubiger sein.“
- Betroffene WGF-Anleger können sich der BSZe.V.-Interessengemeinschaft WGF Anleihen anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 14.04.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
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