BSZ e.V. informiert und bündelt Anlegerinteressen! Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahmeangebot für ihre Solen-Anleihen gemacht. Ist eine Annahme des Angebots zu empfehlen? Sollen Stimmrechten oder Vollmachten an den Fonds übertragen werden?
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Unserer Ansicht nach kann
das Übernahmeangebot des Noah-Fonds nur als „dubios“ bezeichnet werden, Anleger
sollten es nach unserer Einschätzung nicht annehmen. Dieser Fonds tritt immer
wieder in vergleichbaren Insolvenzfällen von Anleiheemittenten mit solchen
Übernahmeangebote auf und die dahinter stehenden Personen sind uns wohl
bekannt. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie ihre Ansprüche nicht
mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr
sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich mehr als die
angebotenen 3,6%, die nach unserer Meinung nur als „mickrig“ bezeichnet werden
können, an die Anleger zurück fließen. Für jede 100 Euro, die ein Anleger
angelegt hat, würde er nämlich nur 3,6 Euro zurückerhalten.“
„Zwar ist es gegenwärtig zu früh, um sicher
zu sagen, wie hoch die Insolvenzquote bei der Solen AG sein wird“, so
Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter. „Schlimmstenfalls müssen die Anleger mit
hohen Einbußen rechnen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit dürfte die
Insolvenzquote jedoch höher ausfallen als die angebotenen 3,6 %. Wie hoch die
Insolvenzquote sein wird, hängt vom Verhältnis der Schulden zu den
Vermögenswerten der Solen AG ab. Dies herauszuarbeiten wird die Aufgabe des
Insolvenzverwalters sein, sollte das Insolvenzverfahren wie beantragt eröffnet
werden.“
Die Motivation des Fonds Noah Investment,
Anlegern gerade jetzt ein derartiges Übernahmeangebot zu machen, ist klar:
Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht,
wenn die Fonds-Manager damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B.
durch eine höhere Insolvenzquote. BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Liebscher: „Die Noah
Investment rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren
Insolvenzquote und will dann den Gewinn einstreichen. So wurden z.B. auch im
Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht,
wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat,
kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische
Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu
zahlen. Ein gutes Geschäft für diese Investment Fonds, die den Anlegern diese
Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote
bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte.“
Darüber hinaus will der Noah-Fonds, dass
Anleihebesitzer ihm Stimmrechte übertragen oder Vollmachten für Abstimmungen in
Solen-Gläubigerversammlungen erteilen. Hier meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr.
Marc Liebscher: „Dazu ist klar zu sagen, dass die Anleihebesitzer auf keinen
Fall Stimmrechte, Vollmachten oder sonstige Rechte dem Noah-Fonds übertragen
sollten. Es ist völlig unklar, wie der Fonds mit den Stimmrechten verfahren
möchte, welche Strategie er vorhat und welche konkreten Absichten er verfolgt.
Sicher ist nur, dass der Fonds ausschließlich seine finanziellen
Eigeninteressen im Blick hat und nicht die anderer Anleihebesitzer. Man kann
diese Aufforderung des Fonds an die Anleihebesitzer nur als zwielichtig
bezeichnen.
Zu beachten ist außerdem: Die Angebote werden
Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet. Es handelt sich aber keineswegs
um ein offizielles Angebot der Depotbanken. Die Depotbanken sind gesetzlich
dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten. Das
heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern
empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen
Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses
Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist
gerade nicht der Fall. Hinter dem Angebot stehen nicht die Depotbanken, diese
sind nur Überbringer der Nachricht.“
Unser Zwischenfazit für
Solen-Anleihebesitzer: Einen Verkauf an Noah Investment fz LLC, Dubai ist nicht
zu empfehlen, genauso wenig sollte dieser Fonds mit der Ausübung irgendwelcher
Rechte, insbesondere von Stimmrechten betraut werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr.
Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern
beauftragt, im Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und
Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte
dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte.
Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes
zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das
Insolvenzverfahren vertrauen.
- Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.
April 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
Über
die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die Rechtsanwälte der BSZ-Vertrauenskanzlei
von Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im
Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit
Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH,
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate,
Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG,
Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang
weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten
zahlreiche Erfolge erzielt werden.
Über
den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde. KEIN ANLEGER SOLLTE AUF SEINEM SCHADEN
SITZEN BLEIBEN, OHNE ZUMINDEST DEN VERSUCH GESTARTET ZU HABEN, SCHADENERSATZ ZU
BEKOMMEN!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen