Sonntag, April 28, 2013

Solen AG - Angebot der Noah LLC, Dubai an die Anleihebesitzer: Vorsicht!

BSZ e.V. informiert und bündelt Anlegerinteressen! Eine „Noah Investment fz llc,“ aus Dubai hat Anlegern inzwischen ein Übernahmeangebot für ihre Solen-Anleihen gemacht. Ist eine Annahme des Angebots zu empfehlen? Sollen Stimmrechten oder Vollmachten an den Fonds übertragen werden?


BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Unserer Ansicht nach kann das Übernahmeangebot des Noah-Fonds nur als „dubios“ bezeichnet werden, Anleger sollten es nach unserer Einschätzung nicht annehmen. Dieser Fonds tritt immer wieder in vergleichbaren Insolvenzfällen von Anleiheemittenten mit solchen Übernahmeangebote auf und die dahinter stehenden Personen sind uns wohl bekannt. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren dürften jedoch wahrscheinlich mehr als die angebotenen 3,6%, die nach unserer Meinung nur als „mickrig“ bezeichnet werden können, an die Anleger zurück fließen. Für jede 100 Euro, die ein Anleger angelegt hat, würde er nämlich nur 3,6 Euro zurückerhalten.“

„Zwar ist es gegenwärtig zu früh, um sicher zu sagen, wie hoch die Insolvenzquote bei der Solen AG sein wird“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter. „Schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit dürfte die Insolvenzquote jedoch höher ausfallen als die angebotenen 3,6 %. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, hängt vom Verhältnis der Schulden zu den Vermögenswerten der Solen AG ab. Dies herauszuarbeiten wird die Aufgabe des Insolvenzverwalters sein, sollte das Insolvenzverfahren wie beantragt eröffnet werden.“

Die Motivation des Fonds Noah Investment, Anlegern gerade jetzt ein derartiges Übernahmeangebot zu machen, ist klar: Oftmals werden Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote gemacht, wenn die Fonds-Manager damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote. BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Liebscher: „Die Noah Investment rechnet wohl offensichtlich selber mit einer deutlich höheren Insolvenzquote und will dann den Gewinn einstreichen. So wurden z.B. auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu zahlen. Ein gutes Geschäft für diese Investment Fonds, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte.“

Darüber hinaus will der Noah-Fonds, dass Anleihebesitzer ihm Stimmrechte übertragen oder Vollmachten für Abstimmungen in Solen-Gläubigerversammlungen erteilen. Hier meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher: „Dazu ist klar zu sagen, dass die Anleihebesitzer auf keinen Fall Stimmrechte, Vollmachten oder sonstige Rechte dem Noah-Fonds übertragen sollten. Es ist völlig unklar, wie der Fonds mit den Stimmrechten verfahren möchte, welche Strategie er vorhat und welche konkreten Absichten er verfolgt. Sicher ist nur, dass der Fonds ausschließlich seine finanziellen Eigeninteressen im Blick hat und nicht die anderer Anleihebesitzer. Man kann diese Aufforderung des Fonds an die Anleihebesitzer nur als zwielichtig bezeichnen.

Zu beachten ist außerdem: Die Angebote werden Anlegern von einer Depotbank weiter geleitet. Es handelt sich aber keineswegs um ein offizielles Angebot der Depotbanken. Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten. Das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall. Hinter dem Angebot stehen nicht die Depotbanken, diese sind nur Überbringer der Nachricht.“

Unser Zwischenfazit für Solen-Anleihebesitzer: Einen Verkauf an Noah Investment fz LLC, Dubai ist nicht zu empfehlen, genauso wenig sollte dieser Fonds mit der Ausübung irgendwelcher Rechte, insbesondere von Stimmrechten betraut werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern beauftragt, im Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.

  • Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die Rechtsanwälte der BSZ-Vertrauenskanzlei von Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde. KEIN ANLEGER SOLLTE AUF SEINEM SCHADEN SITZEN BLEIBEN, OHNE ZUMINDEST DEN VERSUCH GESTARTET ZU HABEN, SCHADENERSATZ ZU BEKOMMEN!

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