Montag, April 29, 2013

Lloyd Fonds LF 54 (Premium Ship Select): MS "Tatiana Schulte" meldet Insolvenz an

Die Zahl insolventer Schiffsfondsgesellschaften aus dem Hause Lloyd Fonds AG steigt weiter an: Nunmehr trifft es mit der MS ,,TATIANA SCHULTE" das zweite Fondsschiff des Lloyd Fonds LF 54 ,,Premium Ship Select".  Bereits Ende Juni 2012 meldete das MS ,,LAURA SCHULTE" Insolvenz an. Damit sind die beiden einzigen Schiffe des Lloyd Fonds ,,Premium Ship Select" untergegangen. Für die geschädigten Anleger führt die Insolvenz zumeist zum vollständigen Verlust ihrer Ersparnisse.


Lloyd Fonds LF 54 ,,Premium Ship Select"

Der 2004/2005 aufgelegte Flottenfonds Lloyd Fonds ,,Premium Ship Select" bot Kapitalanlegern Beteiligungen an zwei unterschiedlich großen Vollcontainerschiffen an. Investiert wurde in die Einschiffsgesellschaften MS ,,LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sowie in die MS ,,TATIANA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG. Das Gesamtinvestitionsvolumen von US-$ 73,5 Mio. setzte sich zusammen aus Anlegerkapital von US-$ 25,5 Mio. sowie Fremdkapital (Schiffshypothekendarlehen) in Höhe von US-$ 45,65 Mio. und einer sog. Initiatorenbeteiligung von rd. US-$ 1 Mio. Deutlich mehr als die Hälfte des Investitionsvolumens stammte somit aus Bankkrediten. Nur rd. 34,7 % des Fondsvolumens wurden von Kapitalanlegern bereitgestellt. Die Fondsgesellschaften planten mit konstanten und hohen Einnahmen aus der Vercharterung der Schiffe. Hierauf waren die Fondsgesellschaften auch angewiesen, galt es neben den Schiffsbetriebskosten und dem Kapitaldienst für die Schiffshypothekendarlehen nicht zuletzt auch die Ausschüttungen an die Anleger von anfänglich 7 % pro Jahr (ab 2006) zu finanzieren.

Erfolgloser Sanierungsversuch

Aufgrund des aus Sicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte zweifelhaften Verhältnisses des Anlegerkapitals zum Fremdkapital waren die beiden Einschiffsgesellschaften des Lloyd ,,Premium Ship Select" von Anfang an auf konstant hohe Chartereinnahmen angewiesen. Die ambitionierte Planung wurde mittlerweile von der Realität eingeholt: Aufgrund anhaltend niedriger Chartererlöse bei gestiegenen Schiffsbetriebskosten der MS ,,LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG sah sich die Geschäftsleitung bereits Ende 2009 zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts in Millionenhöhe gezwungen. Im darauf folgenden Jahr wurden seitens der Anleger weitere EUR 754.000,00 zur Verfügung gestellt. Die Sanierung der MS ,,LAURA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG war gleichwohl nicht von Nachhaltigkeit geprägt. Gerade mal rd. zwei Jahre nach der zweiten Fondssanierung ist das Ende der Fondsgesellschaft durch die Insolvenz besiegelt. Durch die nunmehrige Insolvenz der MS ,,TATIANA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG ist das Schicksal des Lloyd Fonds ,,Premium Ship Select" endgültig besiegelt.

Totalverlust und Rückzahlung von Ausschüttungen sehr wahrscheinlich

Für die betroffenen Anleger Lloyd Fonds ,,Premium Ship Select" könnte sich die Situation nicht schlimmer darstellen. Neben dem Verlust der bisherigen Einlagen sowie des Neukapitals müssen die Geschädigten nun damit rechnen, nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Gerade die Erfahrung mit dem Lloyd Fonds LF 16 MS ,,Wehr Nienstedten" zeigt, dass die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht lange auf sich warten lassen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Erlös aus der Verwertung des Fondsschiffs nicht ausreicht, um die bestehenden Bankkredite abzulösen. Für die verbleibenden Schulden müssen dann die geschädigten Anleger aufkommen und diese über die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Ausschüttungen begleichen.

Ausstieg trotz Insolvenz möglich: Gute Aussichten auf Schadenersatz für die Anleger

Die geschädigten Anleger sind nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte aber nicht rechtlos gestellt. Den Betroffenen wird empfohlen, umgehend den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu der geschuldeten Aufklärung gehört neben den Verlust- und Haftungsrisiken auch der Hinweis auf die Provisionen, die zumeist hinter dem Rücken der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen gezahlt werden und daher auch als Rückvergütungen bzw. Kick-Back-Zahlungen an die beratende Bank bezeichnet werden. Bei Schiffsfonds werden nicht selten bis zu 15 % und mehr des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen verwendet und nicht für den Erwerb der Schiffe. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers gegen die Bank auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü

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