Mittwoch, März 13, 2013

S & K / United Investors / Droht nun die Insolvenz der Gesellschaften?

Nachdem nunmehr in den letzten Wochen zahlreiche Medien über den skandalträchtigen Fall der S & K Firmen Gruppe in Frankfurt am Main berichtet hatten und auch der BSZ e. V. zahlreiche Artikel hierzu veröffentlicht hatte, stellt sich für Anleger nunmehr die spannende Frage, wie es nach den hier durchgeführten Razzien in insgesamt sieben Bundesländern mit den Fonds der S & K Gruppe bzw. United Investors weitergeht?


Wie der Presse zu entnehmen war, sitzen mehrere Beschuldigte in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, hier im Rahmen eines groß angelegten Schneeballsystems Anlagegelder der Fonds zweckwidrig eingesetzt zu haben. Nach ersten Angaben soll es sich hierbei um ein sogenanntes "Schneeballsystem" gehandelt haben. Wie die Vertrauensanwälte des BSZ e. V., die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner nunmehr in Erfahrung gebracht haben, können hier bis ca. 35.000 Anleger von den Auswirkungen des "Skandals" betroffen sein. Klarzustellen ist aber, dass die Vorwurfe der Staatsanwaltschaft noch nicht belegt sind. 

Bereits im Jahre 2011 hatte die Kanzlei BHP mehrere Anleger vertreten, welche ihre damals gezeichneten Fondsbeteiligungen widerrufen haben. Bereits damals ist aufgefallen, dass das Vertriebsmodell fragwürdig war und teilweise bereits lang bestehende Lebensversicherungen für die Investition in S & K Produkte aufgelöst werden sollten.

Nachdem nunmehr bereits das erste Emissionshaus, die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG Insolvenz angemeldet hat, stellt sich nun die Frage, ob auch die S & K Fonds Insolvenzanträge stellen werden? Nach Informationen soll dies sogar schon zeitnah der Fall sein.

Die S & K hatte hier die S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, Deutsche S & K Sachwert GmbH & Co. KG, Deutsche S & K Sachwert Nr. 2 GmbH & Co. KG als auch die S & K Investment GmbH & Co. KG sowie S & K Investment Plan GmbH & Co. KG aufgelegt. Die Strukturen der benannten Fonds waren jeweils unterschiedlich. So sollte z. B. beim S & K Real Estate Added über eine Treuhandkommanditistin Geld investiert werden, was dann gemäß dem Prospekt in weitere Untergesellschaften fließen sollte. Hieraus sollten dann letztendlich die Immobilien aus dem jeweiligen Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden. In anderen Fonds wurden die Anlagegelder als Darlehen vergeben. Eine der Fonds war als sogenannter Private Equity Fonds aufgelegt, welcher aber keinesfalls in Immobilien investieren sollte, sondern eine Art "Anschubfinanzierung" für die S & K Gruppe darstellen sollte.

Wie der BSZ bereits in der Vergangenheit berichtet hat, hatte sich die S & K an zahlreichen Emissionshäusern und weiteren Immobilienfonds zumindest anteilig beteiligt. Die Liste der möglicherweise von den Geschäftstätigkeiten der S & K betroffenen Fonds ist lang.  So reicht die Liste von  MIDAS Mittelstandfonds Nr. 1 bis 6, SHB Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG sowie einige DCM Fonds der DCM AG. Teilweise hatte sich die S & K hier erst in den Jahren 2011 und 2012 beteiligt.

Involviert waren hier dann auch noch Gesellschaften wie die Asset Trust AG und die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG. Über die Übernahem der MIDAS durch die S&K Gruppe hatte erst am Wochenende die "Süddeutsche Zeitung" ausführlich berichtet. Nach Angaben der Zeitung war die S&K Gruppe nur an der Liquidität der MIDAS interessiert. War die wirklich so, droht vor allem diesen Anlegern eine ungewisse Zukunft und wohl auch Verluste. Es handelte sich hierbei nach Angaben einiger Marktbeobachter wohl um ein System, welches so aufgebaut war, sich in die Verwaltungsgesellschaften der Fonds einzukaufen und von dort aus dann die "Geschicke" des Fonds beeinflussen zu können.

Aufgrund der Ereignisse ist fraglich, ob die hier in diesem Fonds prospektierten Ausschüttungen bzw. Renditen überhaupt noch gezahlt werden. Erhärtet sich der Vorwurf, wonach Ausschüttungen und Zinszahlungen an die Anleger aus neuangeworbenen Anlagegeldern gespeist wurden und die hier in den Fonds zugrunde liegenden Immobilien überbewertet waren, drohen den Anlegern erhebliche Verluste. Diese könnten dadurch einen Höhepunkt erreichen, indem zahlreiche der hier benannten Fonds Insolvenzanträge stellen. Würde dies der Fall sein, würde die Verfügungsbefugnis über die Gelder und Fondsimmobilien auf einen Insolvenzverwalter übergehen. Gegen diesen Schadenersatzansprüche durchzusetzen bedarf einer Prüfung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Erhärten sich die Vorwürfe gegen die Verantwortlichen, insbesondere aber gegen das Emissionshaus United Investors, kann betroffene Anlegern nur angeraten werden, die Angelegenheit durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.  Es bestehen daher nach wie vor gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ "S & K Gruppe/United Investors" beizutreten.

  • Wegen der Dimension des drohenden Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien  zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel


Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 13.03.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

aw

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