Freitag, Februar 01, 2013

Wie geht es bei der Gebhard Reale Estate AG weiter?

Das auf den Verkauf und Ankauf von Immobilien oder Objektgesellschaften spezialisierte Unternehmen der Gebhard Reale Estate AG legte Anfang 2007 eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen in Höhe von Euro20 Millionen auf. Im Rahmen eines ersten Angebots an Anleger wurde eine Tranche in Höhe von Euro 7,5 Millionen herausgegeben (WKN: A0LDY7). Für die Anleihe war eine Laufzeit von drei Jahren vorgesehen.


Nachdem die erste Auflage der Anleihe recht gute Resonanz zeigte, wurde eine zweite Tranche von Euro 12,5 Millionen aufgelegt. Diese wurde unter der WKN: A0LDY8 herausgegeben. Die zweite Herausgabe sollte nunmehr eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Bereits im Jahre 2011 ist es zu Zahlungsverzögerungen bezüglich der prospektierten Zinsen gekommen. Die ursprünglich vereinbarten Zinsmargen von 8,25 % wurden im Rahmen der Krise dann auf noch 3,5 % gesenkt. Trotz dieser Senkung des Zinssatzes für die Anleihe musste die Laufzeit um mehr als die Hälfte auch verlängert werden.

Anlegern bzw. Inhabern der Anleihe der Gebhard Reale Estate AG wurden daher bereits erhebliche Einschnitte zugemutet. Hinzu kommt, dass für das Jahr 2012 bisher an die Anleiheinhaber keinerlei Zinszahlungen geleistet werden konnten.

Dass sich die Gebhardt Reale Estate AG möglicherweise in einer größeren Krise befindet, lässt sich auch daraus herleiten, dass z. B. Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte fehlen.  Die Anleiheinhaber stehen daher von einer mehr als ungewissen Zukunft im Hinblick auf den Verlauf der Anleihe. Es drohen erhebliche Verluste, sollten hier die Zahlungen nicht zeitnah aufgenommen werden.

Wie dem BSZ e. V. bereits berichtet wurde, sind die Anleihen auch über zahlreiche Anlageberater und Vermittlungsfirmen vertrieben worden. Diesbezüglich sollten betroffene Anleger von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob möglicherweise eine Falschberatung vorliegt. Im Rahmen der Herausgabe von Anleihen ist in jedem Fall darauf hinzuweisen, dass diese unternehmerische Beteiligungen sind. Diese beinhalten daher ein erhebliches Risiko. Wurde derartige Anleihen als "sichere" oder "solide" Investitionen bezeichnet, bestehen gute Gründe, den Anlageberater bzw. die Vermittlungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.
Auch sollten Anleiheinhaber prüfen lasse, ob die Anleihebedingungen zum damaligen Zeitpunkt den gesetzlichen Voraussetzungen entsprochen haben und nicht möglicherweise auch weitergehende Ansprüche gegen Verantwortliche geltend gemacht werden könnten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
      
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 01.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können zu einer anderen Einschätzung der Sach- und Rechtslage führen.
aw

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