Mittwoch, Januar 09, 2013

WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG. Nach wie vor große Unsicherheit bei den Anlegern.

Mittlerweile dürften alle Anleger der WGF Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG (WGF AG) mitbekommen haben, dass die WGF AG kurz vor Weihnachten 2012 beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz angemeldet hat.


Inzwischen haben sich bereits mehrere hundert Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "WGF AG" angeschlossen. Von der Insolvenz betroffen sind nach Angaben der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sowohl Kleinanleger, die ihr mühsam erspartes Geld sicher anlegen wollten, als auch institutionelle Anleger, die ebenfalls keine Verlustrisiken eingehen wollten.

Zwischenzeitlich kristallisiert sich auch heraus, dass viele Privatanleger aufgrund der Beratung \u201e "ihrer Bank"  WGF-Anleihen erworben haben. Auffallend oft berichten Anleger, dass die WGF-Anleihen als absolut sicher verkauft wurden. Die Aussage "mündelsicher" erfolgte in vielen Fällen offensichtlich völlig undifferenziert und unabhängig von der Frage, welche konkrete Anleihe Gegenstand des Beratungsgespräches war.

In Fällen, in denen der Anleiheerwerb auf eine Beratung zurückzuführen ist, sollten die Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, unbedingt das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen lassen. Ein darauf gestützter Schadensersatzanspruch ist grundsätzlich darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen, wie er ohne die fehlerhafte Beratung stehen würde. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der Anleger die einbezahlten Gelder zurückerlangt und im Gegenzug die Rechte aus der Anleihe an die beratende Bank bzw. die Beratungsgesellschaft übertragen kann.

Unabhängig davon sollten die Erwerber von WGF-Anleihen eine spezialisierte Kanzlei mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, welchen Fortgang das Insolvenzverfahren nehmen wird, sollte eine ordnungsgemäße Interessenvertretung bereits möglichst frühzeitig erfolgen.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte prüft zwischenzeitlich auch die einzelnen Emissionsprospekte auf ihre Richtigkeit. Nach der Rechtsprechung müssen die Emissionsprospekte den interessierten Anleger vollständig und richtig über die der jeweiligen Kapitalanlage innewohnenden Risiken aufklären. Andernfalls sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät somit den Anlegern der WGF Anleihen, die sich fehlerhaft beraten bzw. fehlerhaft aufgeklärt fühlen, der Interessengemeinschaft " WGF Anleihen" beizutreten.


Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien CLLB Rechtsanwälte, Dr. Späth Rechtsanwälte, und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.  Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
                           
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Januar  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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