Donnerstag, Januar 10, 2013

Anlegerschutz: Rechtsschutz nur noch für Reiche? Klientenwerbung um jeden Preis?

Für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?


Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung und -Sicherheit zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.  Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) kritisiert, dass der aktive Verbraucherschutz im Kapitalanlagebereich oft durch mangelnden Rechtsschutz unterlaufen wird. Die hohen Gebühren und Kosten  sind für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung unbezahlbar geworden, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.

Wer Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen z. B. gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds durchsetzen möchte versucht - sofern vorhanden- von seiner Rechtsschutzversicherung  Deckungsschutz zu erhalten.       

In den Privatrechtsschutzbedingungen ist das Risiko der Kapitalanlagen je nach Rechtsschutzbedingungen versichert. In letzter Zeit werden von Rechtsschutzversicherern die Kapitalanlagesachen sehr kritisch geprüft. Es gibt auch schon Policen ohne Deckung für Kapitalanlageprodukte oder mit einer Deckelung der Summe. Einige Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sind sogar dazu übergegangen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen aus dem Versicherungsschutz komplett auszuschließen. Dies ist eine ungeheure Einschränkung der Versicherungsleistungen, für die der Versicherungsnehmer erhebliche Prämien bezahlt.  Jeder Versicherungsnehmer sollte seinen Vertrag ansehen und prüfen, ob eine solche Klausel in dem Vertrag enthalten ist und gegebenenfalls den Versicherer wechseln. Denn einige Gesellschaften bieten noch, wie bisher, den umfassenden Versicherungsschutz auch bei Kapitalanlagen an. 

Der BSZ® e.V. rät, Deckungsanfragen grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Erfahrungen von Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht zeigen, dass es von Rechtsschutzversicherern umfassende Anforderungen bei der Einreichung einer Deckungsanfrage gibt. Es kommt fast immer zu Rückfragen. Es kann auch zu einer Ablehnung der Deckung kommen, wenn der Sachverhalt in den Augen der Rechtsschutzversicherung zweifelhaft ist. Dann muss umfassend ergänzend argumentiert werden.   Es gibt inzwischen auch Rechtsprechung gegen Rechtsschutzversicherungen, die die Deckung in Kapitalanlagesachen abgelehnt haben.

Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist mitunter nicht sehr ausgeprägt. Auf der anderen Seite wird auf die  "Entlastung der Gerichte" gedrängt ohne sich wirklich an den Bedürfnissen der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Dadurch werden viele Betroffene vor Gericht in einen Vergleich gedrängt den sie eigentlich nicht wollten und oft auch nicht verstanden haben.

Die Angst vor hohen Rechnungen ist bei den Betroffenen enorm und hält viele Leute davon ab den Gang zum Anwalt anzutreten, obwohl das sie belastende Problem, eine anwaltliche Beratung mehr als rechtfertigen würde. Der Rat eines Anwalts ist in jedem Falle wichtig, um sich vor Nachteilen zu schützen. So setzen z.b. Schriftstücke von Insolvenzverwaltern meistens Fristen in Gang, bei deren Versäumung Nachteile zu erwarten sind, denn Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!

Roosen verweist auf interne Studien nach denen sich jedem Bundesbürger täglich mindestens 3 Rechts-oder Finanzfragen stellen, die er selbst nicht beantworten kann. Da die hohen Anwaltskosten gescheut werden, wird das Problem meist intern mehr schlecht als recht gelöst oder das scheinbar billigste Angebot im Internet wahrgenommen. Das Interessante dabei ist aber, so der BSZ® e.V., dass die Betroffenen durchaus bereit sind, für eine Antwort auch Geld zu zahlen, wenn der Betrag fair erscheint

Da die Mandanten für einen Rechtsrat meist tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.

Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Mit einer neuen Welle von Klientenwerbung  werden geschädigte Kapitalanleger zur Zeit überschwemmt. Entgegen dem vermittelten Eindruck, durch eine Vielzahl - meist inhaltsgleicher Pressemitteilung im selben Fall -  man informiere  selbstlos zu einem  "wichtigen neuen Sachverhalt," im Interesse der betroffenen Anleger, handelt es sich bei diesen beworbenen Mitteilungen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten.  Das ist als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte der eigenen Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen

Sinn macht es immer, Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Vertrauensanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben.

Der BSZ® e.V. mahnt zur Vorsicht bei bestimmten "Detektiven", "Wirtschaftsfahndern", Spezialfirmen zur "Wiederbeschaffung verloren geglaubter Gelder" .Hier wird oft viel Geld verlangt und die Gegenleistung ist meist nicht messbar und im Regelfall ohne Erfolg für die Anleger. Nicht selten werden Geschädigte mit Offerten von dubiosen Interessen- bzw. Schutzgemeinschaften konfrontiert. Teilweise treten hierbei die Initiatoren gerade der Anlagefirmen als "Retter in der Not" auf, bei denen der Geschädigte zuvor sein Geld verloren hatte. Auch ist zu warnen vor sog. Schutzgemeinschaften, die vollmundig ihre geplanten Aktionen zur Wiederbeschaffung der Gelder anpreisen. Hier ist oftmals die notwendige rechtliche Vertretung vergeblich zu suchen und der Erfolg angestrebter Aktionen muss teilweise angezweifelt werden. Bei seriös agierenden Interessengemeinschaften ist daher immer die kompetente Vertretung der Anlegerinteressen durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte aus mehreren Anlegerschutzkanzleien sichergestellt.

Für geschädigte Kapitalanleger ist es  immer von Vorteil, sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst durch den BSZ® e.V. initiieren zu lassen. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten, der Bündelung von Beweismaterial und auch zur außergerichtlichen Einigung besonders bewährt.

Die BSZ® e.V. Geschädigtengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Sie bündeln die Interessen der Betroffenen, Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob  Schadensersatz zusteht und eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden. 

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                  

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Logo BSZ e.V.
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 10.01.2013 wieder. Je nach Eintreten der Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern und zu einer anderen rechtlichen und tatsächlichen Einschätzung kommen.

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