Freitag, Januar 25, 2013

Wahl + Partner GmbH - Mezzanine Darlehen - Insolvenzverwalter verklagt Anleger auf Rückzahlung -


Die W+P hatte sich von einer Vielzahl von Anlegern nachrangige Mezzanine-Darlehen gewähren lassen. Aufgrund des mittlerweile eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wahl + Partner GmbH, müssen die Anleger nunmehr mit einem Totalverlust Ihrer Gelder rechnen.


Ein Teil der Anleger hat noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wahl + Partner GmbH im Rahmen eines von der WaPaHG GmbH / DenkmalWert Hausverwaltung GmbH initiierten Umtauschangebots einen Teilbetrag ihrer Einlagen zurückerstattet bekommen, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Nunmehr hat der für die W+P bestellte Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirschnek, Klage auf Rückforderung dieser Beträge erhoben.

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob es Ansatzpunkte gibt, sich gegen dies Rückforderungen zu verteidigen. Nach Auffassung der BSZ e.V. An legerschutzkanzlei CLLB ist es schon fraglich, ob die insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbestände erfüllt sind. Aufgrund des zwischenzeitlich gegen den Verantwortlichen der W+P eingeleiteten Strafverfahrens, kommen ggf. weitere Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Ansprüche des Insolvenzverwalters in Betracht.

Viele Anleger, die eine Mezzanine-Beteiligung an der W+P  gezeichnet haben, wurden von Seiten der Anlageberater nicht auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken  hingewiesen", erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter. Dies ergibt sich aus den Gesprächen mit mehreren Anlegern.

Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht.

Der Anleger ist damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater für den Fall der Feststellung seiner Pflichtverletzung weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen freizustellen. Auch die dem Anleger im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind im Falle des Obsiegens in voller Höhe vom Anlageberater, bzw. der Anlageberatungsgesellschaft zu ersetzen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher den Anlegern der zwischenzeitlich insolventen Wahl + Partner GmbH, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron                      

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 25. Januar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllbic

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