Montag, Januar 21, 2013

MPC Offene Flotte "Santa B Schiffe" - Anleger sollten handeln!

Wie der BSZ e. V. in den letzten Monaten berichtet hatte, bemühte man sich seitens der Fondsverwaltung TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft mbH, als auch seitens der Fondsgeschäftsführung um eine "Rettung" der Beteiligungsgesellschaft MS "Santa B Schiffe" mbH & Co. KG. Diese scheint nunmehr letztendlich und endgültig gescheitert zu sein.


Mit Rundschreiben vom 18. Januar 2013 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die Kapitalerhöhung gescheitert sei. Auch soll nunmehr im Rahmen einer außerordentlichen Beschlussfassung der Verkauf aller 14 Schiffe beschlossen werden. Aufgrund dieser Entwicklungen scheint ein Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals nicht nur wahrscheinlich sondern leider auch tatsächlich einzutreten. Betrachtet man hierbei das bereits angebotene Sanierungskonzept und das Abstimmungsergebnis, so wird deutlich, dass nur ein geringer Teil der Anleger überhaupt noch dazu bereit war, hier Kapital nachzuschießen. Von benötigten € 23,7 Mio. (!) konnten lediglich ca. € 6,6 Mio. realisiert werden.

Die involvierten Banken haben daher nur noch einem unmittelbaren Verkauf aller 14 Schiffe unter Ausgleich von Teilforderungen der Darlehen zugestimmt. Den Anlegern soll nunmehr eine Zustimmung zum Verkauf dadurch näher gebracht werden, als das die finanzierenden Banken auf die Geltendmachung von Haftungsansprüchen aus §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB verzichten. Dies würde bedeuten, dass die Banken bei einem Scheitern des Beschlusses die bereits gezahlten Ausschüttungen zurückfordern könnten bzw. würden.

Auch aus diesem Grund sollten Anleger des MPC Offene Flotte "Santa B Schiffe" mbH & Co. KG Fonds nunmehr reagieren und prüfen lassen, ob Ihnen auf der Grundlage der durchgeführten Beratung nicht Schadenersatzansprüche zustehen.

Von diesen Entwicklungen sind knapp 7.000 Anleger betroffen, welche nunmehr bei Scheitern des Verkaufs der Schiffe vollständig ihr eingesetztes Kapital verlieren werden. Wie Mitglieder des BSZ e. V. und Mandanten der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner - welche als Vertrauensanwälte für den BSZ e. V. tätig sind - berichten, bestanden Beratungsfehler regelmäßig bei folgenden Punkten:

"    Schiffsfonds wurden als Altersvorsorge angeboten. Bei der Anlage in einen Schiffsfonds handelt es sich jedoch um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, weshalb eine solche als Altersvorsorge nicht geeignet ist.

"    Der sogenannte Weichkostenanteil wurde verschwiegen. Nach Berechnungen und Recherchen wurde ein Großteil des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals von ca. 40% für sogenannte Weichkosten aufgewandt. Nur ca. 60% flossen somit in die tatsächliche Beteiligung, das heißt wurden in den Erwerb der Schiffe investiert. Erst bei genauer Kalkulation der Kostenpositionen wird deutlich, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt mit einkalkuliert wurden.

"    Ein weiterer Punkt ist, dass auch ca. 25% Vertriebsprovisionen gezahlt wurden. Auch diesbezüglich hat der BGH in der Vergangenheit entschieden, dass bei Vertriebsprovisionen über 15% selbst im Rahmen einer Anlagevermittlung der Anleger über diese Provision aufzuklären ist. Wurde die Beteiligung an den Santa B Schiffen von einer Bank vermittelt, wäre diese im Übrigen noch dazu verpflichtet gewesen, Sie über zusätzliche Rückvergütungen aufzuklären.

"    Irreführend sind auch einige Passagen im Prospekt, wonach die hier gezahlten Ausschüttungen als Gewinn bzw. Rendite dargestellt wurden. Hierin könnte nicht nur ein Prospektfehler liegen, sondern auch ein Beratungsfehler.

"    Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass die finanzierenden Banken bei Schiffsfonds eine sogenannte loan-to-value-Klausel vereinbart haben. Diese bemisst sich nach dem Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US Dollar. Da hier sowohl Darlehen in US Dollar als auch im Verhältnis zu japanischen Yen aufgenommen wurden, greift die loan-to-value-Klausel, da die Marge von 105%bereits überschritten wurde. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value-Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder Höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern in der Regel nicht informiert.

"    -Hinzu kommen Fremdwährungsrisiken und die Veräußerbarkeit von unternehmerischen Beteiligungen. Auch hierüber wurde in den meisten Fällen nicht hinreichend aufgeklärt.

"    Neben den hier dargestellten Beratungsfehlern sind auch Zahlreiche Prospektfehler in Erwägung zu ziehen, welche Möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen führen könnten.

Anlegern der MPC Offene Flotte "Santa B Schiffe" wird daher dringend angeraten, die Sache von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
aw

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