Dienstag, November 27, 2012

Postbank-Kunden klagen wegen falscher Anlageberatung durch Postbank Finanzberatung

Die Postbank Finanzberatung ist im Kreuzfeuer der Kritik. Die Vorwürfe, dass Anleger falsch beraten wurden, werden sogar durch Strafanzeigen wegen Betrugs untermauert.


Die Anzahl der Kapitalanlageprodukte  ist groß, weswegen sich viele Anleger an ihre Bank wenden, um von Fachleuten fundierte Empfehlungen zu bekommen. Doch nicht jede Anlageberatung wird diesen Anforderungen gerecht. Ein aktuelles Beispiel ist die Postbank, die sich mit Betrugsvorwürfen konfrontiert sieht. Inwiefern sich diese Vorwürfe erhärten lassen, wird sich erst zeigen, aber schon allein das mediale Interesse zeigt, dass ein Nerv getroffen ist. Denn die weit überwiegende Mehrheit der Einwohner Deutschlands hat Kapitalanlagen. Und oftmals basierte die Entscheidung auf einer Beratung durch eine Bank, welche für viele Anleger der Ansprechpartner Nummer 1 in Geldfragen ist. Doch dieses Vertrauen ist nicht immer gerechtfertigt.

Im Fall der Postbank geht es um die Investition in riskante Schiffsfonds, welche nicht wenige Anleger nach einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung zeichneten. Die Palette der angebotenen Schiffsfonds ist groß.  Die Postbank Finanzberatung hatte  Schiffsbeteiligungen der Anbieter MPC, König & Cie., Atlantic, Gebab oder auch Lloyd Fonds im Angebot und empfahl diese Fonds eifrig ihren Kunden. In verschiedenen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen ist immer wieder zu beobachten - was auch von der Medienberichterstattung wiederholt bemängelt wurde - dass die Anleger bei der Beratung sehr einseitig informiert wurden.  Schiffsfonds sind spekulative Unternehmensbeteiligungen solch eine Kapitalanlage passt aber bei weitem nicht zu jedem Anleger. Dennoch wurden sie von den Postbank-Beratern tausenden Kunden empfohlen, selbst wenn diese auf der Suche nach Sicherheit waren. Nicht selten ging es in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen um die Altersvorsorgen, wenn zum Beispiel eine Abfindung oder geerbtes Geld angelegt werden sollte.

Risiken als Kehrseite der Renditechancen verschwiegen

Die Investition in einen Schiffsfonds wurde vielfach durch satte Renditeprognosen schmackhaft gemacht. Die Prognosen fielen so üppig aus, dass sogar eine kreditfinanzierte Zeichnung eines Schiffsfonds als gewinnbringendes Geschäft dargestellt wurde. Die Kunden gingen davon aus, dass dies zutrifft, da nicht wenige zuvor noch nie von Schiffsfonds gehört hatten. Die erheblichen Risiken, die Schiffsfonds als Kehrseite der Renditechancen innewohnen, wurden oftmals nicht erwähnt oder als nebensächlich abgetan. Doch genau jene Risiken wie Verlustrisiken verwirklichten sich in den vergangenen Monaten dutzendfach. Ein Beispiel ist der von der Postbank vertriebene Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 2, welcher aktuell ausgezahlte Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert. Für Schiffsfonds-Anleger, welchen nicht erklärt wurde, dass dies möglich ist, sind derartige Forderungen oftmals eine Katastrophe. Nicht nur, dass das investierte Geld in Gefahr ist sie sollen auch noch weiteres Geld einzahlen.

Ein solcher Fall unterstreicht, dass Schiffsfonds spekulative Kapitalanlagen sind, welche sich nicht für Anleger eignen, die auf der Suche nach Sicherheit und Verlässlichkeit sind. Unternehmensbeteiligungen sind vom Erfolg des Unternehmens abhängig und können daher nicht verlässliche Prognose über die Zukunft anstellen. Dass solche spekulativen Kapitalanlagen sich nicht für die sichere Altersvorsorge eignen, ist mittlerweile wiederholt von Gerichten festgestellt worden. Wurden Schiffsfonds dennoch für die Altersvorsorge empfohlen, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Aber es gibt auch weitere schadenersatzauslösende Beratungsfehler; bei geschlossenen Fonds stellt sich beispielsweise immer die Frage nach der zutreffenden Aufklärung über Provisionen. Im Hinblick auf Provisionen wird der Postbank ebenfalls am eigenen Provisionsinteresse ausgerichtete Anlageberatung vorgeworfen.

Neben Schiffsfonds wurden auch offene Immobilienfonds und Lebensversicherungsfonds von der Postbank empfohlen

Neben den Schiffsfonds gehören offene Immobilienfonds sowie Lebensversicherungsfonds zu den häufig von der Postbank Finanzberatung empfohlenen Kapitalanlagen, vor allem der offene Immobilienfonds CS Euroreal. Auch das Betongold konnte nicht jene Versprechen einlösen, mit welchen es angepriesen wurde. Die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes ein wichtiger Gesichtspunkt für viele Anleger kam durch die Krise der offenen Immobilienfonds oft abhanden, da Fonds geschlossen und aufgelöst wurden. Auch bei offenen Immobilienfonds gibt es bei den Beratungen durch die Postbank in den Fällen der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Falschberatungen en masse. Ein weiterer Verkaufsschlager der Vergangenheit, der Anleger enttäuschte, sind Lebensversicherungsfonds.

Kurz gesagt, die Anlageberatung durch die Postbank oder die Postbank Finanzvermittlung erfolgte nicht immer anhand der vom Bundesgerichtshof geforderten Maßstäbe der anleger- und anlagegerechten Beratung. Denn anders ist es nicht erklärbar, warum Kunden, die ausdrücklich eine Summe in ihre Altersvorsorge investieren wollten, ein risikobeladener Schiffsfonds empfohlen wurde. Doch auch von solch augenfälligen Falschberatungen abgesehen, wurde bei weitem nicht jedem Postbank-Kunden die richtige Kapitalanlage empfohlen. Das derzeitige Medienecho zeigt, dass diesbezüglich einiges im Argen liegt.

Was können Anleger tun, wenn ihre Kapitalanlage bereits in Nöten ist oder sie befürchten, dass sie eine unpassende Kapitalanlage haben?

Aus rechtlicher Sicht gibt es viele Ansatzpunkte. So gibt es die Strafanzeigen gegen die Postbank wegen Betrugs, von welchen wiederholt in den Medien berichtet wurde. Doch damit sind die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht erschöpft. Es gibt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung oder auch die Möglichkeit, die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einzuschalten. Welche Option im konkreten Fall zielführend und erfolgversprechend ist, können Anleger und Postbank-Kunden individuell durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen. Schadensersatzklagen gegen die Postbank wegen falsch empfohlener Schiffsfonds und Immobilienfonds reichte die  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits bei Gericht ein.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                   
                                                                                                                                   
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Keine Kommentare: