Das Landgericht Kempten hat in einem sorgfältig begründeten Urteil einen Steuerberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Steuerberater hatte dem Mandanten im Rahmen einer steuerlichen Gestaltung im Jahre 2007 die Beteiligung an zwei Luxemburger Kommanditgesellschaften empfohlen. Hierfür erbrachte der Steuerpflichtige Einzahlungen in Höhe von € 42.000.
Der im Hinblick auf die Ansparabschreibung erforderliche
Nachweis von Investitionen konnte später für das Steuermodell nicht erbracht
werden. Durch die Bemühungen, Mängel des Steuermodells zu „heilen“, sind
weitere Kosten entstanden.
Bei einer Betriebsprüfung durch das Wohnsitzfinanzamt des
Steuerpflichtigen wurden die geltend gemachten Verluste aus den Beteiligungen
aberkannt.
Das Landgericht Kempten hat der gegen den Steuerberater
geführten Klage auf Zahlung der für die Kommanditanteile geleisteten Einlagen,
der entstanden Beratungs- und Servicegebühren sowie der Zinsen, die infolge der
Auflösung einer Rücklage nach der Betriebsprüfung verfielen, stattgegeben.
Darüber hinaus hat es den Beklagten verpflichtet, eventuelle
weitere Schäden, die im Zusammenhang mit der Rückabwicklung noch entstehen
werden, zu ersetzen, und den diesbezüglichen Streitwert auf € 100.000
geschätzt, da sich der Kläger zukünftig evtl. noch Forderungen auf Einzahlung
der Kommanditeinlagen in Höhe von € 175.000 abzüglich der bereits geleisteten
Einlagen je Beteiligung ausgesetzt sehen könnte.
Anleger, die ebenfalls Inncona-Beteiligungen auf Vermittlung
ihres Steuerberaters hin gezeichnet haben, und Ansprüche auf Schadensersatz
geltend machen wollen, sollten sich schon zur Vermeidung des
Verjährungseintritts baldmöglichst an einen Anwalt wenden, der mit
Kapitalanlage- und Steuersachen vertraut ist."
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Inncona" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
mistau
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