Neben den bisher zahlreich veröffentlichen Meldung des BSZ e. V. im Hinblick auf Schiffsfondsbeteiligungen sind nunmehr auch Anleger des Fonds Hauses Hamburg, hier FHH 29, von einer weiteren Insolvenz zweier Schiffsfondsgesellschaften betroffen. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Datum vom 28.08.2012 über das Vermögen der Fondsgesellschaft FHH Fonds Nr. 29 mit den beiden Container Schiffen MS Tampa Bay und MS Turtle Bay die vorläufige Zwangsverwaltung (Az. 67b IN 239/12) angeordnet.
Die Zwangsverwaltung bedeutet zunächst, dass sämtliche
Erlöse, welche die beiden Schiffe der Fondsgesellschaft erzielen, im Wege einer
Zwangsmaßnahme an eine Gläubigerin oder einen Gläubiger abgeführt werden. Auf
Grund dieser bereits eingeleiteten Zwangsmaßnahmen ist nunmehr zu erwarten,
dass auch die Schiffshypothekendarlehen, welche in US-Dollar aufgenommen
wurden, nicht mehr voller Höhe bedient werden können. Folge für die Anleger
ist, dass bei Scheitern eines möglicherweise noch zu erstellenden
Finanzierungskonzeptes ein Notverkauf der beiden Schiffe erfolgen muss, und
somit für die Anleger mit erheblichen Verlusten, bis hin zu einem Totalverlust
zurechnen ist.
Die beiden Schiffsfonds der MS Tampa Bay und der MS Turtle
Bay wurde im Jahre 2005 aufgelegt und im Jahre 2006 voll platziert. Es handelt
sich bei beiden Schiffen um Vollcontainerschiffe.
Den Anlegern wurde im Rahmen der Emissionsprospekte eine 6
%-ige Verzinsung bzw. Ausschüttung per anno prognostiziert bzw. zugesichert.
Diese Ausschüttungen sollten dann im Laufe der Fondslaufzeit auf 15 % per anno
ansteigen. Wie den Beschlüssen der Fondsgesellschaft jedoch zu entnehmen ist,
waren die Ausschüttungen auf Grund eines Sanierungskonzeptes, welches nunmehr
gescheitert zu sein scheint, ausgesetzt worden. Aufgrund der vorliegenden
Auszahlungsmitteilungen ist zwar nicht damit zu rechnen, dass ein
möglicherweise eingesetzter Insolvenzverwalter Ausschüttungen zurückfordern
wird, da seit dem Jahre 2005 bis ins Jahr 2011 keinerlei Ausschüttungen an die
Anleger geflossen sind. Das hier eingesetzte Kapital wäre jedoch im Fall einer
Insolvenz und einem Notverkauf der Schiffe so gut wie verloren.
Wie bei zahlreichen anderen Schiffsbeteiligungen auch,
wurden auch die hier betroffenen Beteiligungen teils als sichere Kapitalanlage
angeboten. Derartige Schiffsbeteiligungen sind jedoch als Altersvorsorge
schlichtweg nicht geeignet, da sie nicht sicher sind. Nach ersten Erkenntnissen
wurden bei den beiden betroffenen Fonds auch nicht alle Anlagegelder zur
Investition in die Schiffe investiert. Vielmehr floss ein Teil der
Anlegerinvestitionen in verschiedene Vertriebsprovisionen. Wie den Mitteilungen
der Fondsverwaltung zu entnehmen ist, konnte bereits im ersten Jahr die
prognostizierte Ausschüttung nicht geleistet werden.
Ein weiteres erhebliches Risiko besteht hier darin, dass die
Schiffshypothekendarlehen in US-Dollar aufgenommen wurden und somit ein Risiko
im Hinblick auf Kursschwankungen bestand. In zahlreichen Fällen wurde den
Anlegern auch nicht deutlich genug mitgeteilt, dass es für derartige
Schiffsfondsbeteiligungen auch keinen funktionierenden Zweitmarkt für
„gebrauchte Fondsbeteiligungen“ gibt. Im Übrigen sind sämtliche Anleger über
Jahre an dieser Beteiligung gebunden.
Aufgrund der eingetretenen Insolvenz sollten Anleger sich
daher durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Schon eine Erstberatung ermöglicht eine gute Einschätzung der persönlichen
Situation und Chancen, hier Schadenersatzansprüche gegen die Berater bzw.
Vermittler geltend zu machen. Kann eine Falschberatung im Hinblick auf die
Schiffsbeteiligungen festgestellt werden, bestehen gute Erfolgsaussichten die
damaligen Vermittler bzw. Berater auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
Derartige Schiffsbeteiligungen wurden teilweise auch durch Banken vermittelt.
War dies der Fall, so kommt neben einer fehlerhaften Anlageberatung auch die
Problematik bezüglich sogenannter Kick-Back Zahlungen / Rückvergütungen hinzu.
Bereits das Verschweigen von zusätzlichen Rückvergütungen für den Vertrieb
derartiger Schiffsbeteiligungen kann nach der Rechtsprechung des BGH zum
Schadenersatz führen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in FHH 29 Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Tampa Bay und MS Turtle Bay" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. August 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
aw
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