Die Gesellschafter des Immobilienfonds WealthCap HFS Deutschland 10 beschlossen eine Umschuldung von Krediten des Fonds. Welche Rechte und Ansprüche stehen Anlegern des WealthCap HFS Deutschland 10 zu?
Die Umschuldung des WealthCap HFS Deutschland
10 ist beschlossen, berichtet das Fondstelegramm. Damit kann der geschlossene
Immobilienfonds die bisherigen Kredite in japanischen Yen und Schweizer Franken
durch neue Euro-Darlehen ablösen. Doch damit lassen sich die bereits
realisierten Verluste in Höhe von rund 48 Mio. Euro, die durch die
Fremdwährungskredite aufgelaufen sind, nicht mehr abwenden. Doch die
Umschuldung dient nicht nur der Umfinanzierung der Kredite, sondern es sollen
auch Verluste aus Zinssicherungsgeschäften abgefangen werden. Der WealthCap HFS
Deutschland 10 verlor laut der Zeitschrift kapital markt-intern rund 66 Mio.
Euro durch Zinssicherungsgeschäfte! Die Zeitschrift kritisiert auch, dass
finanzielle Probleme verschleppt worden sein sollen.
Die Umschuldung betrifft rund 13.000 Anleger,
die zwischen 2005 und 2007 rund 344 Mio. Euro in den HFS Deutschland 10
investierten. Der geschlossene Immobilienfonds wurde von der UniCredit
Bank-Tochter WealthCap auf den Markt gebracht. Dem Fonds WealthCap HFS
Deutschland 10 gehören das Einkaufzentrum „Bahnhofspassagen Potsdam“ in
Potsdam, das Einkaufzentrum „Das Schloss“ Berlin sowie ein Bürokomplex in
Frankfurt am Main.
Anlegern können Schadensersatzansprüche
zustehen
Was können Anleger des WealthCap HFS
Deutschland 10 tun, die dieses Vorgehen nicht mittragen möchten und aus der
Immobilienbeteiligung aussteigen möchten? Die erste Kündigungsmöglichkeit
besteht erst im Jahr 2016. Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem
WealthCap-Zweitmarkt ist mit erheblichen Verlusten verbunden. Aktuell müssen
Anleger mit über 40 % Verlusten bei einem Verkauf auf dem Zweitmarkt rechnen.
Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro kann dies empfindliche
Einbußen für verkaufswillige Anleger bedeuten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma
kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht eröffnen.
Alternative zu einem verlustreichen Verkauf
am Zweitmarkt
Bei einer rechtlichen Überprüfung der
Investition in den Immobilienfonds kann geklärt werden, ob Anleger des
WealthCap HFS Deutschland 10 Schadensersatz beanspruchen können. Ein immer
wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung,
da bei den Beratungsgesprächen durch die Banken oft Fehler passieren. So musste
Anlegern des WealthCap HFS Deutschland 10 vor der Investition erläutert werden,
wie ein geschlossener Immobilienfonds funktioniert und welche Risiken bestehen.
Zu den Risiken gehört unter anderem das Verlustrisiko. Aufgrund dieses
Verlustrisikos ist der WealthCap HFS Deutschland 10 keine sichere Kapitalanlage
und auch nicht für die Altersvorsorge geeignet. Die Zeitschrift Finanztest
setzte den WealthCap HFS Deutschland 10 bereits auf eine Warnliste.
Anleger des WealthCap HFS
Deutschland 10, die das Gefühl haben, auch während ihres Beratungsgesprächs
Fehler passierten, sollten sich angesichts der jetzt beschlossenen Umschuldung
an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wurden Anleger
nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im
Raum. Anleger des WealthCap HFS Deutschland 10, die wissen möchten, wie gut
ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "H.F.S. Immobilien Deutschland 10/ WealthCap" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet:
http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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