Die Abwicklung des aufgelösten Immobilienfonds AXA Immoselect verläuft für dessen Anleger bislang nicht besonders glücklich ab. Gleich die erste Auszahlung im Rahmen der mehrjährigen Abwicklung fiel aus: Der offene Immobilienfonds benötigt selbst Geld. Die Höhe der zukünftigen, halbjährlichen Auszahlungen hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des AXA Immoselect die Objekte des Fonds veräußern kann. Es steht noch in den Sternen, wie hoch die weiteren Auszahlungen ausfallen werden.
Was können Anleger des AXA Immoselect, die nicht weiter in
der Abwicklung „gefangen“ sein möchten, unternehmen? Anleger können sich einer
Interessengemeinschaft anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll
& Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den AXA Immoselect
investierten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll betreut
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft für betroffene Anleger. Bald werden die
ersten Klagen gegen die AXA Bank erhoben. Anleger des AXA Immoselect sollten
sich der Interessengemeinschaft anschließen, um auch ihre Interessen gegen die
AXA Bank effektiv durchsetzen zu können.
Darüber hinaus steht Anlegern auch die Möglichkeit offen,
dass sie individuell auf Schadensersatz klagen. Bei der Beratung von Anlegern
des AXA Immoselect zeigt sich immer wieder, dass die Gespräche zur
Anlageberatung erhebliche Defizite und Fehler aufweisen. Wurden Anleger falsch beraten,
können sie Schadensersatz von den beratenden Banken oder Anlageberatern
fordern. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds
wie dem AXA Immoselect und kennt deren spezielle Problematiken.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente,
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„AXA Immoselect" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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