Wie vor kurzem bekannt wurde, wurde für die MT "King Edwin" Tankschifffahrts GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt (67e IN 154/12). Am 15. Mai 2012 um 09:17 Uhr wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt bestellt.
Überraschend ist die Insolvenz der Unternehmen, an dem sich ca. 400 Anleger beteiligt hatten, aber keineswegs. Die MT "King Edwin" hatte bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. "Dies gilt dann, wenn die Anlageberater nicht ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nachgekommen sind", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., , der bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. "Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.
Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Betroffene Anleger welche sich an dem Schiffsfonds/ MT "King Edwin" beteiligt haben und vermuten, schlecht oder gar falsch beraten worden zu sein, stehen die BSZ e.V. Vertrauensanwälte für eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche und Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatz gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Schiffsfonds/ MT "King Edwin" anschließen.
Bildquelle: © TiM Caspary / PIXELIO http://www.pixelio.de/
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 23. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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